Deutsche Rentenversicherung

Ausbildungsplatzsuche zählt für die Rente

Datum: 12.07.2024

Eine Gruppe lachender Jugendlicher im Gespräch

Wer nach der Schule noch auf der Suche nach einem passenden Ausbildungsplatz ist, kann in der gesetzlichen Rentenversicherung trotzdem schon Zeiten erwerben. Dazu sollten sich Schulabgänger als ausbildungssuchend melden. Auch ohne Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit wird die Zeit der Ausbildungsplatzsuche in der Rentenversicherung als Anrechnungszeit berücksichtigt und kann spätere Rentenansprüche mitbegründen und steigern.

Voraussetzung ist, dass die Schulabgänger zwischen 17 und 25 Jahre alt und bei der Agentur für Arbeit mindestens einen Kalendermonat als Ausbildungssuchende gemeldet sind. Sinnvoll ist das vor allem für diejenigen, die nicht genau abschätzen können, wann sie in die Ausbildung starten.

Sie haben noch weitere Fragen? Sie benötigen Unterstützung oder wünschen eine individuelle Beratung? Rat und Auskunft erteilt die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen auch hier unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 480 28.