Die Frist zur rückwirkenden Zahlung freiwilliger Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2024 läuft am 31.03.2025 ab. Die freiwilligen Beiträge können für Versicherte beispielsweise wichtig sein, um Lücken im Versicherungs-konto zu schließen oder die Wartezeit für eine Altersrente zu erfüllen. Außerdem kann mit ihnen der Rentenanspruch erhöht werden. Zu einem späteren Zeitpunkt ist die Nachzahlung von Beiträgen in der Regel nicht mehr möglich.
Freiwillige Beiträge können in Deutschland lebende Personen zahlen, die nicht versicherungspflichtig und mindestens 16 Jahre alt sind. Dies gilt auch für Deutsche, die im Ausland wohnen. Die monatliche Beitragshöhe für 2024 kann beliebig zwischen dem Mindestbeitrag von 103,42 Euro und dem Höchstbeitrag von 1.404,30 Euro gewählt werden.
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