Ob Hetero-Ehe, gleichgeschlechtliche Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft: Alle genießen in der gesetzlichen Rentenversicherung die gleichen Rechte und Pflichten. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Rheinland hin.
Das war nicht immer so: Im Jahr 2001 führte der Gesetzgeber die eingetragene Lebensgemeinschaft als eine auf dem Standesamt erklärte Verbindung für Lesben und Schwule ein. Es dauerte aber noch weitere vier Jahre, bis solche eingetragenen Lebenspartnerschaften in der Rentenversicherung in allen Punkten, also zum Beispiel auch bei der Hinterbliebenenrente und beim Versorgungsausgleich, Hetero-Ehen gleichgestellt wurden. Seit im Jahr 2017 die „Ehe für alle“ die „eingetragene Lebenspartnerschaft“ abgelöst hat, stellt sich die Frage nach einer Unterscheidung nicht mehr.
Mehr zum Thema Rente für Hinterbliebene gibt es in der Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“, die über den Link unter diesem Artikel zum Download bereitsteht.