Ferienjobs und Sozialversicherung

Was Schülerinnen und Schüler unbedingt wissen sollten

Datum: 15.07.2026

Für viele Schülerinnen und Schüler beginnen mit den Sommerferien nicht nur die schönsten Wochen des Jahres, sondern auch die Zeit der Ferienjobs. Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland informiert, worauf junge Beschäftigte und ihre Eltern achten sollten – insbesondere beim Thema Sozialversicherung.

Kurzfristige Ferienjobs sind in der Regel versicherungsfrei

Wer in den Ferien arbeitet, will sich meist das Taschengeld aufbessern oder erste berufliche Erfahrungen sammeln. Ferienjobs sind für Schülerinnen und Schüler grundsätzlich sozialversicherungsfrei, solange die Beschäftigung im Kalenderjahr nicht länger als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage andauert. In diesen Fällen müssen also keine Abgaben zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden. Die Höhe des Verdienstes spielt hierbei keine Rolle. 

Minijobs und längere Beschäftigungen

Wird ein Ferienjob allerdings regelmäßig oder über einen längeren Zeitraum ausgeübt, kann es zu einer Versicherungspflicht kommen. Besonders bei Minijobs (bis 603 Euro monatlich) besteht grundsätzlich Rentenversicherungspflicht. Schülerinnen und Schüler können sich zwar auf Antrag davon befreien lassen, die Deutsche Rentenversicherung Rheinland empfiehlt jedoch, die Vorteile der Beitragszahlung vorher sorgfältig zu prüfen.

Wichtige Hinweise für Eltern und Arbeitgeber

Eltern sollten darauf achten, dass ihr Kind die gesetzlich erlaubte Arbeitszeit und die Pausenregelungen einhält. Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten besondere Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Arbeitgeber müssen Schülerinnen und Schüler über ihre Rechte und Pflichten informieren.

Ferienjobs und spätere Rente

Bei einem kurzfristigen Ferienjob werden keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt. Wer hingegen längerfristig in einem Minijob arbeitet und eigene Beiträge zahlt, sammelt bereits erste Versicherungszeiten. Dadurch können frühzeitig Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung entstehen.