Erwerbsminderungsrente: Zurück in den Beruf ohne Risiko

Jetzt auf Probe arbeiten, um zu testen, was im Beruf noch möglich ist.

Datum: 02.06.2026

Eine Prüferin und ein Arbeiter sind an einer industriellen Maschine tätig Quelle: Fotolia / Photographee.eu Eine Prüferin und ein Arbeiter sind an einer industriellen Maschine tätig

Auf Probe arbeiten oder eine bereits ausgeübte Tätigkeit ausweiten - das ist bei einer Erwerbsminderungsrente möglich und zwar ohne Nachteile für die Rente.

Rente und Arbeit besser kombinieren

Rente und Arbeit sind so besser miteinander zu kombinieren und der Weg zurück ins Berufsleben wird leichter. Das ist wichtig, denn häufig sind Erwerbsminderungsrenten zeitlich befristet. Mit der Arbeit auf Probe können Sie frühzeitig testen, wie fit Sie sind und was im Beruf noch möglich ist.

Arbeiten auf Probe können Sie bei einer Erwerbsminderungsrente grundsätzlich bis zu sechs Monate, im Einzelfall auch länger oder kürzer. Ist Ihr Arbeitsversuch erfolgreich und wird die Erwerbstätigkeit auf Dauer ausgeübt, prüfen wir, ob die Rente weiterhin zu zahlen ist oder diese wegfallen kann.

Positiv für Sie: Während des Probearbeitens erhalten Sie Ihre Rente weiter.

Informieren Sie uns vorher

Wenn Sie sich als Erwerbsminderungsrentnerin oder -rentner für das Arbeiten auf Probe interessieren, informieren Sie uns bitte vorher immer über den zeitlichen Umfang, die Art der Tätigkeit und den voraussichtlichen Verdienst.

Denn das Arbeitseinkommen wird auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet und Hinzuverdienstgrenzen sind wie üblich zu beachten.

  • Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung liegt die Hinzuverdienstgrenze derzeit bei rund 41.527 Euro im Jahr.
  • Bei Renten wegen voller Erwerbsminderung sind es rund 20.763 Euro im Jahr.