DRV zum Abschlussbericht der Alterssicherungs­kommission

Die Alterssicherungs­kommission hat ihre Empfehlungen an die Bundersregierung übergeben.

Datum: 23.06.2026

Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hat heute ihre Empfehlungen an die Bundesregierung übergeben.

Ziel der Reformvorschläge ist eine generationenübergreifende und zukunftssichere Ausgestaltung der gesetzlichen Rente. Die Deutsche Rentenversicherung Bund war als beratendes Mitglied dabei.

Die Alterssicherungskommission hat ein sehr umfangreiches Maßnahmenpaket erstellt, dass sich den demografischen Herausforderungen der Alterssicherung in Deutschland stellt. Die Kommission hat Kosten und Leistungen gleichermaßen betrachtet und diese teilweise neu justiert. Der Bericht enthält 33 Empfehlungen. Die darin vorgeschlagenen Maßnahmen sind als Gesamtpaket zu verstehen.

Lesen Sie hier die Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung dazu.

Hintergrund zur Alterssicherungskommission:

Die Alterssicherungskommission ist ein von der Bundesregierung eingesetztes Expertengremium. Ihr gehören 13 Mitglieder aus den Bereichen Politik und Wissenschaft an. Ihre Hauptaufgabe war es, wissenschaftlich fundierte Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, um das deutsche Rentensystem zukunftssicher, generationengerecht und finanzierbar zu machen. Die Kommission hat ihre Arbeit am 7. Januar 2026 aufgenommen und ihren Abschlussbericht am 23. Juni 2026 vorgelegt.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat als Sachverständige ohne Stimmrecht an den Sitzungen der Alterssicherungskommission teilgenommen.

Weitere Informationen zur Alterssicherungskommission sowie deren Empfehlungen: Rentenkommission 2026 - BMAS