- Vertreterversammlung der DRV Westfalen befasst sich mit Rentenpolitik der Großen Koalition
- Vorstandsvorsitzender Alfons Eilers zeigt offene Fragen auf
Quelle:Deutsche Rentenversicherung Westfalen
Mit einigen kritischen Fragezeichen versieht der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Rentenversicherung Westfalen (DRV), Alfons Eilers, die derzeit vorliegenden Pläne der Großen Koalition zur Grundrente. „Die Grundrente soll für mehr Leistungsgerechtigkeit sorgen sowie Altersarmut verhindern helfen. Allerdings muss man konstatieren, dass das angedachte Modell sicherlich gut gemeint ist, aber durchaus kritisch betrachtet werden muss“, sagte Eilers in seinem Vorstandsbericht vor der Vertreterversammlung der DRV Westfalen am heutigen Dienstag (3. Dezember) in Münster.
Die Vertreterversammlung ist das Parlament des Rentenversicherungsträgers und besteht aus je 15 Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber. Die DRV Westfalen mit Sitz in Münster ist mit rund 4 Millionen Versicherten für gut die Hälfte der Rentenversicherten in Westfalen zuständig.
Das Thema Grundrente nahm einen breiten Raum im Bericht des Vorstandsvorsitzenden ein. Eilers stellte dabei einerseits die begrüßenswerten Ziele der Grundrente da, verwies aber gleichzeitig darauf, dass mit dem jetzt vorliegenden Kompromiss die Politik nicht alle Ziele erreicht würde. Auch dass Versicherte mit weniger als 35 Beitragszeiten bei der Grundrente und bei dem Freibetrag in der Grundsicherung leer ausgehen, erscheine ungerecht, bemängelte Eilers. „Auch muss man feststellen, dass die geplante Neuregelung das zentrale Kernelement des gesetzlichen Rentenversicherungssystems, das Äquivalenzprinzip, durchbricht“, merkte der Vorstandsvorsitzende an. Zudem untermauerte er die Forderung der Rentenversicherung, dass die Grundrente vollständig aus Steuermitteln finanziert werden müsse.
Ausführlich ging Alfons Eilers auch auf die konkrete Umsetzung und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand für die Grundrente ein. Eilers erinnerte daran, dass bei der Grundrente der gesamte Rentenbestand – bundesweit rund 21 Millionen Rentenkonten – auf den Bedarf geprüft werden müssen mit Blick auf die Grundrentenzeiten. Allein für die Deutsche Rentenversicherung Westfalen heißt das über 1,2 Millionen Rentenkonten. Selbst wenn es einen automatisierten Abgleich mit den Daten der Finanzämter geben würde, bleibe der Aufwand enorm und wäre mit anderen größeren Rentenreformen der letzten Jahre nicht vergleichbar: „Im Gegensatz zur Umsetzung der so genannten `Mütterrente I´, handelt es sich hier nicht um eine einmalige Umsetzungsaktion, sondern es müssen regelmäßige Überprüfungen der Einkommensverhältnisse vorgenommen werden.“