Deutsche Rentenversicherung

Korruptionsprävention

Korruptes Handeln in Politik und Verwaltung verursacht beträchtlichen finanziellen Schaden zu Lasten der Allgemeinheit und einen Verlust an Vertrauen in die Unparteilichkeit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch Politik und Verwaltung. Der Deutschen Rentenversicherung Westfalen ist vor allem wichtig, das Vertrauen und die Akzeptanz unserer Kundinnen und Kunden in die ordnungsgemäße und nachhaltige Verwendung der Beitragsgelder zu stärken. Aus diesem Grund setzt sich die Deutsche Rentenversicherung Westfalen mit Nachdruck für die Verhütung und Bekämpfung von Korruption ein.

Was ist Korruption eigentlich?

Korruption ist der Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Wirtschaft, Verwaltung oder Politik, um einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtlich begründeter Anspruch besteht. Bestimmte Erscheinungsformen der Korruption sind nach deutschem Recht strafbar. Dazu gehören die Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung, die Bestechlichkeit und Bestechung sowie die Vorteilsannahme im geschäftlichen Verkehr. Daneben kann korruptes Verhalten für die handelnden Personen in Verwaltung und Wirtschaft arbeits- und dienstrechtliche Folgen haben.

Was wird in der Deutschen Rentenversicherung Westfalen präventiv gegen Korruption unternommen?

Um Korruption nachhaltig vorzubeugen und zu bekämpfen steht bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen insbesondere die Aufklärung der Beschäftigten im Vordergrund. Um sich und die Verwaltung besser vor den Gefahren der Korruption schützen zu können, wurden diese dahingehend sensibilisiert, korruptionsgeeignete Situationen zu erkennen und wirksam dagegen vorzugehen.

Für alle Beschäftigten der Deutschen Rentenversicherung Westfalen gilt ein grundsätzliches Verbot, Belohnungen, Geschenke oder sonstige Vorteile (Zuwendungen) anzunehmen. Ausnahmen von diesem grundsätzlichen Verbot gibt es nur in sehr geringem Umfang und bedürfen stets der Genehmigung der / des Dienstvorgesetzten. Einzelheiten sind in der diesbezüglich erlassenen Richtlinie zu Belohnungen und Geschenken explizit geregelt.

Um Fehler zu minimieren und Missbrauch zu vermeiden, werden darüber hinaus Entscheidungen über Leistungsgewährungen und über die Vergabe von Aufträgen nicht von einer einzelnen Person getroffen (Vier- beziehungsweise Mehraugenprinzip).

Ansprechpartner:

Korruptes Handeln soll möglichst verhindert und gegebenenfalls aufgedeckt werden, damit keine finanziellen Schäden zu Lasten unserer Kundinnen und Kunden entstehen, das in uns gesetzte Vertrauen nicht missbraucht wird und die Zuverlässigkeit der öffentlichen Verwaltung sichergestellt ist.

Für ernst gemeinte Hinweise auf Korruption in der Arbeit oder zu Lasten der Deutschen Rentenversicherung Westfalen stehen folgende Mitarbeiter zur Verfügung:

Deutsche Rentenversicherung Westfalen
- Antikorruptionsbeauftragter -
Herr Martin Eickmeyer
48125 Münster
Telefon 0251 238-2100

Die genannten Ansprechpartner sind keine allgemeine Beschwerdestelle für Fälle, in denen

  • Sie mit einer Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Westfalen nicht einverstanden sind oder
  • Sie sich nicht angemessen behandelt fühlen.

Für Auskünfte stehen Ihnen unsere Beschäftigten der Auskunfts- und Beratungsstellen sowie unser kostenloses Service-Telefon mit der Nummer 0800 1000 480 11 zur Verfügung.
Wenn Sie sich über das Verwaltungsverfahren hinaus nicht angemessen behandelt fühlen, können Sie sich an die Beschwerdestelle der Deutschen Rentenversicherung Westfalen wenden.