Hokuspokus, Abrakadabra und dreimal schwarzer Kater – Krankheiten lassen sich leider nicht so einfach wegzaubern. Doch es gibt wirkungsvolle Hilfe: die Kinderreha. Von Asthma über Hautkrankheiten bis hin zur Onlinesucht gibt es viele Krankheiten, durch die Kinder und Jugendliche nicht regelmäßig in die Schule gehen können.
Dabei sind die Kinder unsere Zukunft. Sie frühzeitig auch bei ihrer schulischen Bildung oder Ausbildung zu unterstützen, ist ein zentrales Anliegen der Deutschen Rentenversicherung – am Internationalen Kindertag (1.6.) und an jedem anderen Tag. Ziel einer Kinder- oder Jugendreha ist es, die Gesundheit zu verbessern oder wiederherzustellen. Betroffene Kinder und Jugendliche werden wieder fit für den Alltag oder die Schule. Darüber hinaus wirkt die Kinderrehabilitation nachhaltig: Sie soll auch die spätere Lebensqualität positiv beeinflussen und die Erwerbsfähigkeit im Erwachsenenalter sichern.
Im vergangenen Jahr wurden bundesweit über 56.000 Anträge auf eine Kinder- oder Jugendreha bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt, rund 5.000 mehr als im Jahr 2022. „Durch die Corona-Pandemie ist vor allem die Zahl von psychischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen zuletzt hochgegangen. Und wir erwarten auch für die Zukunft weiter steigende Zahlen“, erklärt Thomas Keck, Erster Direktor der Deutschen Rentenversicherung Westfalen. „Anders als bei einer Eltern-Kind-Kur stehen bei einer Kinderreha die Kinder und deren Behandlung im Mittelpunkt. Mama oder Papa können sie begleiten.“ Die Begleitperson erhält keine eigenen Behandlungen, sondern Hilfestellungen wie etwa Schulungen, die im Zusammenhang mit der Erkrankung des Kindes stehen. Auch für einen möglichen Verdienstausfall kommt die Deutsche Rentenversicherung in dieser Zeit auf.
Eine Rehabilitation kommt beispielsweise in Betracht bei Übergewicht, bei Krankheiten der Atemwege, der Haut und des Bewegungsapparates, bei psychischen Störungen und bei neurologischen Krankheiten. Kinderrehabilitationen werden zumeist stationär durchgeführt und dauern mindestens vier Wochen. Für die Behandlung wird ein individueller Reha-Plan erstellt. Auch der Schulunterricht kommt dabei nicht zu kurz. Die Kosten einer Kinderreha übernimmt die gesetzliche Rentenversicherung. Anspruch haben Kinder und Jugendliche, wenn ein Elternteil Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt oder wenn das Kind eine Waisenrente bezieht.
Auf www.deutsche-rentenversicherung.de/kinderreha informiert die Rentenversicherung ausführlich zur Kinder- und Jugendrehabilitation. Dort finden Sie Erfahrungsberichte, Experteninterviews und Informationsmaterial in unterschiedlichen Sprachen. Anträge können direkt online gestellt und ärztlichen Befundberichte heruntergeladen werden.
Weitere Auskünfte gibt es zudem beim kostenfreien Servicetelefon unter 0800 1000 4800.