Bis zum 2. April dürfen Menschen, die nicht versicherungspflichtig sind und in Deutschland leben, sowie Deutsche im Ausland, noch freiwillige Rentenbeiträge für das Jahr 2023 zahlen. Sollte ich das machen? Und was habe ich davon? Hier die wichtigsten Antworten:
Ein Beispiel: Andreas F. (frei erfunden) hat im August 1977 im Alter von 16 Jahren eine Ausbildung begonnen. Ende 2011 hat er sich nach 33 Jahren selbstständig gemacht und seitdem keine Beiträge eingezahlt. Er könnte im kommenden Jahr die vorgezogene Altersrente erhalten, wenn er die notwendige Wartezeit von 35 Jahren erfüllt hat. Er überlegt, freiwillig Beiträge für 2023 zu zahlen, um auf die vollen 35 Beitragsjahre zu kommen.
Wie der Fall von Andreas F. zeigt, kann es sich lohnen, freiwillig in die Rentenversicherung einzuzahlen, wenn mit den Beiträgen die Voraussetzungen für eine Rente erfüllt werden können. Bereits früher erworbene Ansprüche können damit noch genutzt werden, um heute eine Rente vorzeitig beziehen zu können.
Eine freiwillige Versicherung kann möglicherweise auch dann von Vorteil sein, wenn wegen Vorerkrankungen der Weg in eine private Lebensversicherung verschlossen ist oder sehr teuer werden würde.
Durch freiwillige Zahlungen lässt sich nicht nur eine Lücke im Versicherungskonto vermeiden, sondern auch die monatlich zu erwartende Rente steigern. Schließlich bietet die Versicherung auch die Möglichkeit, ohne Gesundheitsprüfung einen Anspruch auf eine Rehabilitationsmaßnahme oder eine Absicherung von Hinterbliebenen zu erhalten. Aus der Rente können später auch Zuschüsse zu einer privaten Krankenversicherung gezahlt werden. Auch ist die Rente wie Lohn vor einer Pfändung geschützt.
Die Beiträge für 2023 dürfen aber nicht auf unbegrenzte Zeit gezahlt werden. Normalerweise ist die Zahlung immer nur bis zum 31. März des Folgejahres möglich. Da in diesem Jahr der 31. März aber auf einen Sonntag fällt und der 1. April Ostermontag ist, endet die Zahlungsfrist ausnahmsweise erst am darauffolgenden Werktag, dem 2. April 2024.
Wer kann freiwillige Rentenbeiträge für 2023 zahlen?
Die meisten Arbeitnehmer in Deutschland sind automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung (pflicht-)versichert. Wer jedoch nicht (mehr) wie ein Arbeitnehmer versicherungspflichtig ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen freiwillige Beiträge zahlen. Das können beispielsweise Selbständige oder Eltern, die nach der Kindererziehung nicht mehr in den Job zurückgekehrt sind, sein.
Wie viele Beträge und bis zu welcher Höhe kann ich für 2023 zahlen?
Wer noch für das Jahr 2023 einzahlen möchte, kann wählen - zwischen dem monatlichen Mindestbeitrag von 100,07 Euro und dem Höchstbeitrag von 1.357,80 Euro monatlich. Bis zu maximal zwölf Beiträge pro Jahr sind zulässig. Es ist nicht notwendig, immer dieselbe Beitragshöhe pro Monat zu wählen.
Alle in Deutschland lebenden Menschen, die mindestens 16 Jahre alt und nicht versicherungspflichtig sind, sowie Deutsche, die im Ausland wohnen, können diese freiwilligen Beiträge leisten. Die Beiträge können in der Steuererklärung als Altersvorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Für die gezahlten Beiträge und ihre Verbuchung stellt die Rentenversicherung dann eine Bescheinigung aus.
Auf der Überweisung geben Sie bitte die Versicherungsnummer, Ihren Vor- und Zunamen sowie den Zeitraum, für den die Beiträge gelten sollen, an.
Weitere Fragen?
Entsprechende Anträge können Sie online über das Kundenportal unter stellen. Weitere Informationen gibt es außerdem in den Auskunfts- und Beratungsstellen und bei den Versichertenältesten. Fragen zum Thema beantworten auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 48011.