Hohe Strafe für Rentenbetrug: Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Westfalen begrüßt das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 25. Oktober gegen eine Betrügerin aus dem Ruhrgebiet ausdrücklich. Die Frau aus Unna hatte sich nach Auffassung des Gerichts unter anderem des gewerbsmäßigen Betrugs schuldig gemacht. Dafür wurde sie zu einer Haftstrafe von 4 Jahren und 9 Monaten verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 51-Jährige zwischen 2012 und 2018 als „Vermittlerin“ Versicherten zu ungerechtfertigten Erwerbsminderungsrenten, Pflegeleistungen und privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen verholfen hat. Die Deutsche Rentenversicherung Westfalen wurde durch ihre intensiven Fallprüfungen auf die Taten aufmerksam und erstattete Strafanzeige gegen die Frau. Damit löste die DRV Westfalen umfangreiche Ermittlungen der Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Bielefeld aus, die weitere Betrugsfälle zu Lasten anderer Sozialleistungsträger zu Tage brachten.
„Das Urteil bestätigt uns in unserem Anliegen, Sozialleistungsbetrug aufzudecken und Schaden zu Lasten der Solidargemeinschaft zu verhindern“, erklärt Angelika Wegener, Direktorin der Deutschen Rentenversicherung Westfalen: „Unsere veränderte Prüfpraxis zeigt damit weitere Erfolge“. Zum Hintergrund: Bereits im Jahr 2017 verhandelte das Landgericht Bochum in einem Prozess über massenhaften Sozialbetrug zu Lasten der Deutschen Rentenversicherung und verhängte mehrjährige Haftstrafen. Erfahrungen aus der damaligen ebenfalls extrem umfangreichen Ermittlungsarbeit flossen in veränderte Prüfmechanismen ein, die inzwischen neuer Maßstab in der Prüfpraxis der Deutschen Rentenversicherung bundesweit geworden sind. Das Wissen um Tatmuster und Vorgehensweisen teilen die Experten der DRV Westfalen außerdem bundesweit mit anderen Sozialleistungsträgern.