Quelle:Deutsche Rentenversicherung Westfalen
Bad Driburg, 7. Mai 2025
Gesetze müssen praxis- und digitaltauglich sein. Diese scheinbar naheliegende Forderung formulierte Prof. Dr. Volker Verch anlässlich der Sitzung der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Westfalen in Bad Driburg nicht ohne Grund. Angesichts der steigenden Zahl von Renten- und Rehabilitationsanträgen lasse sich der gesetzliche Auftrag kundenorientiert nur erfüllen, wenn Neuregelungen digital und praktikabel umsetzbar ausgestaltet werden.
Der Koalitionsvertrag listet einige Vorhaben im Bereich der Rentenversicherung auf, die allesamt realisierbar ausgestaltet werden müssten. Von der Mütterrente III über die verpflichtende Absicherung Selbstständiger bis zur Rehabilitation aus einer Hand stehen kurz- bis mittelfristig zahlreiche Neuregelungen an. Bei der Ausweitung der Mütterrente hob Verch die geplante Finanzierung aus Steuermitteln als gesamtgesellschaftliche Aufgabe hervor, die einer Forderung der Deutschen Rentenversicherung entspreche. Ein Punkt des Koalitionsvertrags lag Verch noch besonders am Herzen, so begrüßte er die geplante Stärkung der sozialen Selbstverwaltung. Das unterstreiche die große Bedeutung einer funktionstüchtigen gesetzlichen Sozialversicherung für die Stabilität in diesem Land.
Die Vertreterversammlung ist das oberste Organ der Selbstverwaltung und damit sozusagen das Parlament der Deutschen Rentenversicherung Westfalen. Ihr gehören je 15 gewählte Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber an. Alle Mitglieder der Vertreterversammlung sind ehrenamtlich tätig.