Vorstand und Vertreterversammlung

Die Deutsche Rentenversicherung Westfalen ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Selbstverwaltung heißt, dass die Bürgerinnen und Bürger bei der Erfüllung von Staatsaufgaben mitwirken und mitentscheiden. Versicherte und Arbeitgeber wählen ihre Vertreterinnen und Vertreter, die ehrenamtlich und damit unentgeltlich in den Selbstverwaltungsorganen arbeiten. Die Mitglieder der Selbstverwaltung wurden zuletzt 2023 im Rahmen der Sozialwahl neu gewählt. Diese findet alle sechs Jahre statt.

Unser Vorstand 

Der Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Westfalen besteht aus je sechs Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und der Versicherten. Als „Regierung“ trifft er grundsätzliche Entscheidungen zur Führung der Verwaltungsgeschäfte.


Vorstandsmitglieder

VersichertenseiteArbeitgeberseite
Eilers, AlfonsDr. Doublet, Thorsten
Schwier, ThomasDr. Poletti, Elisabeth
Sorge, BrittaMarcinkowski, Burkhard
Emmenegger, FrankSchuchart, Peter
Lanwert-Kuhn, RenateSchulte-Hiltrop, Hermann
Gelhard, WolfgangProf. Dr. Verch, Volker

Unsere Vertreterversammlung


In der Vertreterversammlung vertreten je 15 Mitglieder die Seite der Versicherten und die der Arbeitgeber. Zweimal im Jahr kommen alle Mitglieder zu einer Versammlung zusammen, im Frühjahr und im Herbst.

Frühjahrssitzung: Vertreterversammlung mit Gastvortrag

Frühjahrssitzung Vertreterversammlung Quelle: DRV Westfalen Frühjahrssitzung Vertreterversamlung Die Frühjahrssitzung der Vertreterversammlung mit Richterin Dr. Christine Fuchsloch, Präsidentin des Bundessozialgerichts, als Gastrednerin konnte auch im Stream verfolgt werden

Die Regierungsbildung Anfang 2025 und der Koalitionsvertrag beeinflussten die Frühjahrssitzung der Vertreterversammlung in der Klinik Rosenberg in Bad Driburg am 7. Mai 2025. Die alternierenden Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Volker Verch und Alfons Eilers beschäftigten sich zusammen mit der Präsidentin des Bundessozialgerichts, Dr. Christine Fuchsloch, mit den Planungen der noch jungen Regierung. Dabei zeigte sich, dass die Erwartungen auf eine mittel- bis langfristige Finanzierungsperspektive der gesetzlichen Rentenversicherung erneut auf einen späteren Zeitpunkt vertagt wurden, wie Prof. Volker Verch mit Blick auf die Ankündigung einer Rentenkommission feststellte. Neben der Frage der Finanzierung der Rentenversicherung gibt es zahlreiche Vorhaben, die der Koalitionsvertrag meist nur skizziert: die Mütterrente, eine Vorsorgepflicht neuer Selbstständiger, das Rentenniveau oder die Aktivrente. Im Laufe der Diskussion wurde eines klar: Koalitionsverträge sind keine Gesetzestexte und die sorgsam austarierten Formulierungen wahren zunächst die Interessen der Koalitionspartner, sie lassen aber eben Vieles im Unklaren. Der Ausbau der Digitalisierung und der Abbau der Bürokratie sind indes zwei Themen, hinter denen sich alle Teilnehmenden vereinen können. Für Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Verwaltung und Gerichtsbarkeit liegen hier gleichsam große Potenziale, die die Wirtschaft ebenso wie das Vertrauen in einen funktionierenden Staat stärken können. Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Volker Verch brachte es auf den Punkt und forderte, Gesetze müssten praxis- und digitaltauglich sein.

Präsidentin des Bundessozialgerichts blickt auf Geschichte der Sozialgesetzgebung

Für die Richterin Dr. Christine Fuchsloch ist die Rentenversicherung ganz eng mit der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland verbunden. Als Fuchsloch 1993 als Richterin am Sozialgericht Hamburg begann, hatte mehr als die Hälfte ihrer Fälle Bezug zum Nationalsozialismus. Als sie 2001 in Berlin eine Kammer übernahm, hatten mehr als die Hälfte ihrer Rentenverfahren einen DDR-Bezug: Stasi, systemnahe Berufe, technische Intelligenz, Klagen von Erich Honecker und Erich Mielke. Anlässlich der Sitzung der Vertreterversammlung in Bad Driburg blickte die heutige Präsidentin des Bundessozialgerichts in einem Gastvortrag zurück auf Sozialgesetzgebung und Rechtsprechung von 1949 bis heute.

Die gesetzliche Rentenversicherung sei ein Grundpfeiler unseres Sozialstaats. Wesentlich dafür sei das Konzept als Sozialverwaltung und dazu gehöre auch die Mitbestimmung durch die Versicherten und die Arbeitgeber als ein System, mit dem man sich identifiziere. Das finde sich im Koalitionsvertrag wieder. Dort heißt es „Wir werden die Selbstverwaltung der Sozialversicherungen stärken, die Sozialwahlen weiter modernisieren und Onlinewahlen als Ergänzung zur Briefwahl ermöglichen.“ Für die Versicherten sei die Rentenversicherung eben keine fremdbestimmte, sondern eine eigenverwaltete Einrichtung.

An die Mitglieder der Vertreterversammlung gewandt betonte Fuchsloch, „dass Sie sich in dieses Gremium ehrenamtlich mit Ihren Erfahrungen einbringen, ist wichtig und dafür möchte ich Ihnen an dieser Stelle hier herzlich danken. Ihre Tätigkeit erhöht die Akzeptanz der Rentenversicherungsträger und ich finde, das gelingt. Ich kann das auch deshalb einschätzen, weil die Sozialgerichtsbarkeit, ähnlich wie die Sozialversicherung, sehr stark mit dem Ehrenamt zu tun hat.“

134 Jahre Rentenversicherung, 76 Jahre unter der Geltung des Grundgesetzes und des Sozialstaatsprinzips. Ein Verfassungsauftrag, der ab 1949, durch die Gesetzgebung ausgeformt und durch die Sozialverwaltung mit Leben gefüllt wurde. Das alles werde seit 1954 von einer eigenständigen Sozialgerichtsbarkeit überprüft. Die BSG-Präsidentin spannte, am Tag nach der Kanzlerwahl am 6. Mai in Berlin, den Bogen von der Geschichte des Sozialstaats hin zum Koalitionsvertrag der jungen Bundesregierung.

Frau Fuchsloch als Gastrednerin bei der Vertreterversammlung Quelle: DRV Westfalen

Rentenversicherung ist Grundpfeiler des Sozialstaats.

Dr. Christine Fuchsloch, Präsidentin des Bundessozialgerichts




Herbstsitzung: Vertreterversammlung mit Wirtschaftsweisem

Rente reformieren heißt: Jemandem wird es nicht gefallen

Die Rente steht unter Druck und mit ihr der politische Mut. Bei der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Westfalen am 8. Dezember 2025 in Münster trafen nüchterne Zahlen auf unbequeme Wahrheiten. Wirtschaftsweiser Prof. Dr. Martin Werding ordnete die aktuelle Rentendebatte ein, während Arbeitgeber- und Versichertenseiten deutlich machten: Reformen sind unausweichlich, aber politisch heikel. Warum einfache Lösungen nicht tragen, weshalb Demografie keine Verhandlungssache ist und welche Rolle Rehabilitation dabei spielt. Mit Prof. Dr. Martin Werding, Mitglied des Sachverständigenrats der Bundesregierung, war einer der profiliertesten Experten des Landes in den Bereichen öffentliche Finanzen und Alterssicherung zu Gast. Einer, der nicht beschwichtigt, sondern einordnet und der vor allem eines deutlich machte: Die Rentendebatte leidet weniger an fehlenden Ideen als an der Hoffnung auf einfache Antworten.

Bundesweit sorgte im Dezember der Vorschlag des Ökonomen Jens Südekum für Diskussionen, den Renteneintritt stärker an die Zahl der Beitragsjahre zu koppeln. Die Idee wirkt auf den ersten Blick gerecht: Wer früh arbeitet, soll früher in Rente gehen können; wer spät einsteigt, entsprechend länger arbeiten. Werding warnte jedoch vor überhöhten Erwartungen. Der Ansatz sei nicht neu und seine Nebenwirkungen bekannt. „Wenn man solche Modelle falsch ausgestaltet, schafft man neue Ungerechtigkeiten, statt alte zu beseitigen“, sagte er in Münster. Die bestehende „Rente für besonders langjährig Versicherte“ zeige das deutlich: Profitiert hätten vor allem Beschäftigte mit durchgehender Vollzeitkarriere und überdurchschnittlichem Einkommen. Benachteiligt würden dagegen häufig Frauen mit Familien- und Teilzeitphasen, Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien sowie Akademikerinnen und Akademiker mit spätem Berufseinstieg. Was gerecht klingt, hat also blinde Flecken. Entscheidend für die Stabilität des Systems sei nicht allein die Zahl der Jahre, sondern die Summe der eingezahlten Beiträge und die Dauer des Rentenbezugs.

Der eigentliche Druck kommt aus der Bevölkerungsentwicklung. Die Babyboomer gehen in den kommenden zehn bis fünfzehn Jahren in Rente, unabhängig vom Rentenzugangsmodell. Die Zahl der Rentnerinnen und Rentner wächst schneller als die der Beitragszahler. „Das ist keine Meinungsfrage, sondern Demografie“, stellte Werding klar. Ohne Reformen drohten Beitragssätze, die Beschäftigte und Arbeitgeber überfordern. Ein neues Zugangsmodell allein könne dieses Problem nicht lösen, es könne es höchstens verlagern. Nötig sei eine Gesamtstrategie. Warum diese Strategie seit Jahren ausbleibt, erklärte sich in Münster ebenfalls. Rentnerinnen und Rentner sind heute die größte und zugleich wahlstärkste Gruppe. Jede Reform, die als Risiko für bestehende Leistungen verstanden werden könnte, stößt schnell auf Widerstand. Für Politikerinnen und Politiker bedeutet das: Wer an der Rente rührt, riskiert Zustimmung. Kurzfristig zahlt sich Mut selten aus, langfristig wäre er unverzichtbar. Die demografische Entwicklung aber lässt sich nicht vertagen.

In der Diskussionsrunde wurde deutlich, wie unterschiedlich die Blickwinkel sind und wie groß zugleich die Schnittmenge. Vorstandsmitglied und Arbeitgebervertreter Prof. Dr. Volker Verch mahnte, die Belastungsgrenzen nicht zu ignorieren. Steigende Sozialbeiträge seien ein Standortnachteil. „Wir müssen uns den mathematisch bekannten Problemen stellen“, sagte Verch. Reformen dürften nicht ideologisch geführt werden, auch unbequeme Stellschrauben müssten diskutiert werden. Alfons Eilers, Vorstandsvorsitzender der DRV Westfalen und Vertreter der Versicherten, rückte die Beschäftigten in den Fokus. Wer jahrzehntelang gearbeitet habe, erwarte Verlässlichkeit. „Das Risiko zusätzlicher Vorsorge darf nicht einseitig auf die Beschäftigten abgewälzt werden“, betonte Eilers. Transparenz und Sicherheit seien entscheidend, um Akzeptanz zu sichern. Gleichzeitig machte er klar: Auch die Selbstverwaltung müsse sich aktiv in die Debatte einbringen.

Prof. Dr. Martin Werding am Rednerpult Quelle: DRV Westfalen Wirtschaftsweiser Prof. Dr. Martin Werding

Was gerecht wirkt, hat schnell blinde Flecken.

Prof. Dr. Martin Werding

Einigkeit bestand darüber, dass das Drei-Säulen-Modell richtig bleibt. Die größte Schwachstelle liegt jedoch in der ergänzenden Vorsorge. Werding plädierte für einen Neustart: verbindlicher, einfacher, rentierlicher. Automatische Einbeziehung mit Opt-out, kostengünstige Standardprodukte, überschaubare Anbieter und renditeorientierte Anlagen mit Lebenszyklusmodellen. Länder wie Schweden hätten gezeigt, dass Sicherheit und Kapitalmarkt kein Widerspruch sind. Einen weiteren Akzent setzte Alfons Eilers mit Blick auf die Rehabilitation. Ab 2027 drohen Einschnitte, falls Budgetüberschreitungen nicht ausgeglichen werden. Dabei sei Reha kein Kostenfaktor, sondern ein zentraler Baustein der Fachkräftesicherung. „Nicht an, sondern durch Reha sollten wir sparen“, so Eilers. Kürzungen gefährdeten langfristig Erwerbsfähigkeit und damit auch die Finanzierungsbasis der Rente.

Die Vertreterversammlung zeigte: Die Fakten sind klar, die Interessen unterschiedlich. Reformen werden jemandem nicht gefallen, aber sie sind unausweichlich. Für die Mitarbeitenden der Deutschen Rentenversicherung Westfalen ist das keine abstrakte Debatte, sondern tägliche Verantwortung. Entscheidend wird sein, ob aus Erkenntnis auch Handeln wird. Oder wie es Prof. Dr. Werding formulierte: „Wir lösen Probleme nicht, indem wir sie neu etikettieren. Wir lösen sie, indem wir sie realistisch angehen.“

Bundesvertreterversammlung

Tagung in der Stadt des westfälischen Friedens

Zur Sitzung der Bundesvertreterversammlung kamen die Teilnehmenden aus allen Teilen der Republik. Am Rednerpult: Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Land NRW Quelle: DRV Westfalen Zur Sitzung der Bundesvertreterversammlung kamen die Teilnehmenden aus allen Teilen der Republik. Am Rednerpult: Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Land NRW

Zur Sitzung der Bundesvertreterversammlung im Juni 2025 in Münster kamen die Teilnehmenden der 16 Rentenversicherungsträger aus allen Teilen der Republik. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW), hatte ein klares Plädoyer für eine Rentenversicherung mit starken Regionalträgern und einen eindringlichen Appell an die soziale Selbstverwaltung im Gepäck. Er begrüßte die Selbstverwalterinnen, Selbstverwalter und Geschäftsführungen aller 16 Träger im Tagungshotel auf seine bekannt westfälische Art. Direkt und ohne Umschweife machte er deutlich, dass er großen Wert auf starke Regionalträger lege. Er selbst sei am damaligen Prozess der Organisationsreform beteiligt gewesen und bewerte die Balance zwischen Einheit und Regionalität noch heute als Gewinn. Man müsse darauf achten, nah bei den Menschen zu sein. So zeigte sich der Minister dankbar dafür, dass es – trotz aller Digitalisierung – weiterhin Rentenberatung von Mensch zu Mensch gebe. Man müsse mit den Menschen so sprechen, dass sie verstehen, welche Rechte sie haben – und zwar unabhängig von ihrem Bildungsstand. „Der Sozialstaat lebt nicht von Paragrafen, Sozialgerichten oder Sozialministerien. Der Sozialstaat lebt von den Rentenberatern und den Versichertenältesten, die mit den Menschen sprechen“, betonte Laumann in seinem Grußwort. Sie seien die Gesichter der Rentenversicherung, die den Sozialstaat sympathisch machten und das Urvertrauen in den Sozialstaat stärkten. Das sei in diesen Zeiten großer Verunsicherung wichtiger denn je. Und, dass hier positive Erfahrungen im persönlichen Kontakt gemacht würden, höre er regelmäßig. Kritisch sah er die Entwicklung bei den Laufzeiten der Erwerbsminderungsrenten. Versetze man sich in die Lage der Antragstellenden, könne er den individuellen Unmut verstehen, der immer wieder auch das Ministerium erreiche.

Das Rentenniveau habe mit Blick auf die Rentenhöhe eines Durchschnittsverdieners mit 40 Beitragsjahren aus seiner Sicht eine Grenze erreicht, rechnete Laumann vor. Er warb dafür, die Rentendebatte mehr mit den 20- bis 30-Jährigen zu führen. Für sie seien die Vermögensbildung und Alterssicherung schwieriger geworden: wirtschaftliche Ungewissheit durch den Krieg in Europa, ein gesunkenes Rentenniveau und die drastische Verteuerung des Wohneigentums. An die anwesenden Mitglieder der Selbstverwaltung gewandt wurde er deutlich: „Die Rentenversicherung muss sich stärker in die Rentendebatte einmischen. Zu der Frage, wie es mit der wichtigsten Säule der Sozialversicherung in diesem Land weitergeht, muss die Rentenversicherung eine öffentlich wahrnehmbare Stimme sein.“ Die Selbstverwaltungen aller Träger forderte er auf, einen wertvollen Beitrag zur Schaffung von Vertrauen zu leisten, indem sich die Sozialpartner gemeinsam positionieren. Mit Daten und Fakten solle man die Debatte versachlichen.

Für die Sozialversicherungssysteme in Deutschland sei die Anzahl sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse entscheidend für eine auskömmliche Finanzierung. In NRW gebe es gut eine Million Arbeitsplätze mehr, als noch vor zehn Jahren. Darunter seien viele Menschen, die weder in NRW, noch in Deutschland geboren seien. Der Sozialversicherung ist die Herkunft völlig egal, entscheidend sei, dass hier Beiträge und Steuern gezahlt würden. Ein Teil der demografischen Herausforderung lasse sich nur durch Zuwanderung bewältigen, daher müsse Deutschland ein weltoffenes Land bleiben und Integration in den Arbeitsmarkt fördern. Integration sei immer dann gescheitert, wenn sie nicht in Erwerbsarbeit münde. Das gelte für Menschen mit Behinderung ebenso, wie für Menschen, die zu uns gekommen seien.

Diese Informationen sind Bestandteil des digitalen Jahresberichts für das Jahr 2025. Der Bericht ist am 15. Juli 2026 erschienen.