Deutsche Rentenversicherung

Du hast eine Voraussetzung nicht erfüllt?

Du hast kein (Fach-)Abitur?
Auch ohne (Fach-)Abitur besteht die Möglichkeit, das Studium an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW zu beginnen.

Folgende Varianten gibt es:

  • Zugang zum Studium durch eine Aufstiegsfortbildung
    Hierzu gehört zum Beispiel, wer bestimmte Fortbildungen abgeschlossen hat oder die Meisterprüfung im Handwerk bestanden hat.
  • Zugang zum Studium durch eine Berufsausbildung und Berufserfahrung
    Wer eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen hat und im Anschluss daran mindestens drei Jahre im ausgebildeten Beruf (oder einem fachlich entsprechenden Beruf) gearbeitet hat, kann ebenfalls zum Studium zugelassen werden.
  • Zugang zum Studium durch eine Zugangsprüfung
    W
    er eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen hat und im Anschluss daran mindestens drei Jahre gearbeitet hat (auch wenn es eine Tätigkeit war, die der Ausbildung nicht entspricht), kann durch eine Zusatzprüfung zum Studium an der Hochschule zugelassen werden.

Detaillierte Informationen findest du HIER auf der Seite der Hochschule.

Du bist älter als 38 bzw. 41 Jahre?
Auch mit mehr Lebenserfahrung ist das Duale Studium bei uns möglich. Wegen gesetzlicher Regelungen kann das Studium dann nicht im Beamtenverhältnis erfolgen, sondern du bekommst einen Studienvertrag entsprechend den tariflichen Regelungen.

Du hast keine Deutsche Staatsangehörigkeit bzw. die eines EU-Mitgliedsstaates?
Bei einer anderen Staatsangehörigkeit besteht rechtlich keine Möglichkeit einer Verbeamtung. Bei einem Dualen Studium würdest du deswegen einen Studienvertrag entsprechend den tariflichen Regelungen bekommen.