Sozialwahlen bei der DRV
Alle sechs Jahre wird durch die Sozialwahl die Zusammensetzung der Vertreterversammlung der Rentenversicherungsträger bestimmt. Die erste Sozialwahl fand in der Bundesrepublik Deutschland 1953 statt. Die Wahl für die vierzehnte Amtsperiode findet im Jahr 2029 statt.
Wie funktioniert die Sozialwahl?
Versicherte bestimmen mit der Sozialwahl darüber, wer bei Rente und Gesundheit die wichtigen Entscheidungen trifft. Für die Umsetzung der Wahl wird ein Wahlausschuss eingesetzt, der inhaltlich und organisatorisch durch ein Wahlbüro aus dem Büro der Selbstverwaltung unterstützt wird.
Wer darf wählen?
Mit über 50 Millionen Wahlberechtigten ist die Sozialwahl eine der größten Wahlen in der Bundesrepublik.
Die Wahl erfolgt entweder durch eine Wahl mit Wahlhandlung (Urwahl) oder durch eine sogenannte Friedenswahl (ohne Wahlhandlung). Bei einer Urwahl wählen Versicherte und Rentner die Vertreter der Versicherten. Die Arbeitgeber wählen getrennt davon ihre Vertreter. Eine Friedenswahl ist möglich, wenn genauso viele Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen wurden, wie Mandate zu vergeben sind.
Bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen hat in den letzten Jahren eine Friedenswahl stattgefunden.
Wer wird bei der Sozialwahl gewählt?
Gewählt werden die Mitglieder der Vertreterversammlung. Das Gremium besteht aus 30 ehrenamtlichen Mitgliedern, wovon 15 der Versichertenseite und 15 der Arbeitgeberseite angehören.
Sie verabschieden beispielsweise den Haushalt, nehmen die Jahresrechnung ab, entlasten Vorstand und Geschäftsführung und wählen die Mitglieder des Vorstands und der Geschäftsführung.
Informationsportal der sozialen Selbstverwaltung
Soziale Selbstverwaltung
Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses gemäß § 79 Abs. 3 SVWO
Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses
Schlussbericht zur Sozialwahl
Der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Peter Weiß und seine Stellvertreterin Doris Barnett haben Bilanz gezogen und am 30. September 2024 den Schlussbericht zur Sozialwahl 2023 im Bundesministerium für Arbeit und
Soziales vorgelegt. Im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung wurde der Schlussbericht an Dr. Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im BMAS, übergeben.
Schlussbericht zur Sozialwahl 2023
Öffentliche Bekanntmachung von Nachbesetzungen und Ergänzungen in der Selbstverwaltung und bei Versichertenältesten
Scheiden Mitglieder der Vertreterversammlung, der Widerspruchsausschüsse, des Vorstandes oder Versichertenälteste innerhalb einer Amtsperiode aus dem Ehrenamt aus, wird ein Ergänzungsverfahren gemäß § 60 SGB IV durchgeführt. Die Ergebnisse der Ergänzungsverfahren werden an dieser Stelle öffentlich bekannt gemacht.
Vertreterversammlung
Widerspruchsausschüsse
05.12.2023: Johannes Heß, Paderborn, wurde als stellvertretendes Mitglied, Arbeitgebervertreter, in den 13. und 18. Ausschuss gewählt.
28.05.2024: Annette Seier, Bocholt, wurde als stellvertretendes Mitglied, Versichertenvertreterin, in den 12. Ausschuss gewählt.
28.05.2024: Cornelia Pötter, Emsdetten, wurde als Mitglied, Arbeitgebervertreterin, in den 2. Ausschuss gewählt.
Vorstand
Versichertenälteste
11.03.2024: Anja Liermann für den Kreis Gütersloh (mit Wirkung zum 01.04.2024)
11.03.2024: Stephan Göbel für den Kreis Warendorf (mit Wirkung zum 01.04.2024)
11.03.2024: Martin Labisch für den Ennepe-Ruhr-Kreis (mit Wirkung zum 01.04.2024)
13.06.2024: Ali Ekber Kosan für die kreisfreie Stadt Dortmund (mit Wirkung zum 01.07.2024)