Empfehlungen der Alterssicherungskommission

Erklärung von Selbstverwaltung und Geschäftsführung der DRV Bayern Süd

Erklärung von Selbstverwaltung und Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd zur organisatorischen Weiterentwicklung der Deutschen Rentenversicherung

Mit der Empfehlung Nr. 33 schlägt die Alterssicherungskommission eine Reform der föderalen Organisationsstruktur und Selbstverwaltung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit einer deutlich stärkeren zentralen Ausrichtung vor.


Die derzeitige selbstverantwortliche Mitgestaltung durch demokratisch legitimierte Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber aus den Regionen sorgt dafür, dass Entscheidungen transparent, ausgewogen und an den realen Bedürfnissen der Menschen vor Ort orientiert, getroffen werden. Sie gewährleistet, dass die unterschiedlichen Lebens-, Wirtschafts- und Arbeitsbedingungen angemessen berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für Aufgaben mit unmittelbarer regionaler Bedeutung. So ist in der Rehabilitation und Prävention Bayern das Rehaland Nummer 1. Unsere Rehakliniken sind Teil der regionalen Versorgungsstruktur und zugleich bedeutende Arbeitgeber vor Ort. Die Entwicklung und Ausrichtung der Kliniken müssen deshalb auch künftig regional verankert bleiben.


Unsere Aufgabe in der Selbstverwaltung ist es, gemeinsam mit der Geschäftsführung, die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung zuverlässig, bürgernah und kundenorientiert, aber auch wirtschaftlich und effizient, zu erfüllen. Damit einher geht die Verantwortung für eine stetige Weiterentwicklung unserer Prozesse und Strukturen.


Schon heute trägt die Kooperation aller Träger der Deutschen Rentenversicherung hierzu maßgeblich bei, indem sie zur effizienten Aufgabenerfüllung Kompetenzen bündelt und Synergien nutzt. Hier sollte nach einer eingehenden Analyse angesetzt und gemeinsam weitere Optimierungsmöglichkeiten erarbeitet werden. Die Selbstverwaltung sieht sich als Treiber und Motor des jetzt angestoßenen Reformprozesses.