Deutsche Rentenversicherung

Halten ein Leben lang: Rentenansprüche aus dem Versorgungsausgleich

Datum: 10.02.2022

Bei erneuter Ehe bleiben alte Rentenansprüche bestehen

Auch wenn der Bund der Ehe nicht immer hält: Die Rentenansprüche aus dem Versorgungsausgleich bleiben bestehen, und zwar bis ans Lebensende. Das gilt sogar bei einer erneuten Heirat, teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt mit. 

Zerbricht eine Ehe, werden bei der Scheidung die Rentenansprüche ausgeglichen: Jede Partei gibt die Hälfte der in der Ehezeit erworbenen Anrechte an die andere ab. Das nennt sich Versorgungsausgleich. Abhängig vom Berufsleben der Ex-Eheleute ergibt sich daraus für jede Seite entweder ein Plus oder ein Minus. Und das hat grundsätzlich ein Leben lang Bestand – auch für Geschiedene, die erneut heiraten. 

Weitere Informationen gibt es auf www.deutsche-rentenversicherung.de oder am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 4800.

Nr. 4/2022