Die Schule ist passé – und ein Ausbildungsplatz noch nicht in Sicht? Dann ist es sinnvoll, sich bei der Agentur für Arbeit zu melden. Das kann später Vorteile bei der Rente haben, teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt mit.
Die Zeit der Ausbildungsplatzsuche wird in der Rentenversicherung als Anrechnungszeit berücksichtigt. Voraussetzung: Die jungen Menschen sind mindestens 17 Jahre alt und wenigstens für einen Kalendermonat ausbildungssuchend.
Wer Fragen dazu hat: Infos gibt es online auf www.rentenblicker.de und telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer 0800 1000 4800.
Nr. 16/2022