Bis zum 31. März: Mit freiwilligen Beiträgen Rentenanspruch sichern
Wer rückwirkend für 2022 freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen möchte, sollte jetzt aktiv werden: Am 31. März läuft die Frist dafür ab. Darauf hat die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover hingewiesen.
Viele Menschen zahlen freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, so auch Hausfrauen, Selbstständige, Freiberufler. Wer damit einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente erworben hat, kann ihn mit lückenlosen Beiträgen erhalten. Besonders lohnen sich die Zahlungen auch für Versicherte, die damit überhaupt erst einen Anspruch auf eine Altersrente erhalten. Dazu brauchen sie mindestens fünf Beitragsjahre auf dem Rentenkonto.
Andere wiederum sparen für eine höhere Rente. Das können auch Ruheständler mit vorgezogener Altersrente. Mit dem regulären Rentenalter erhalten sie dann einen höheren Betrag – und profitieren so von einer rentablen Altersvorsorge.
Freiwillige Beiträge kann einzahlen, wer nicht ohnehin pflichtversichert ist. Die Höhe können die Einzahler selbst wählen: Für 2022 liegt der Mindestbeitrag bei monatlich 96,72 Euro, der Höchstbeitrag bei 1.311,30 Euro. Auf dem Überweisungsauftrag sollten Versicherungsnummer, Name und Vorname angegeben sein sowie der Zeitraum, für den die Beiträge gelten sollen.
Weitere Informationen gibt es am kostenlosen Servicetelefon 0800 1000 48 00 sowie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.
Nr. 03/23