Bis zum 2. April: Mit freiwilligen Beiträgen Rentenanspruch sichern
Wer rückwirkend für 2023 freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen möchte, sollte jetzt aktiv werden: Am 2. April läuft die Frist dafür ab. Darauf hat die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover hingewiesen.
Freiwillige Beiträge kann zahlen, wer nicht pflichtversichert und mindestens 16 Jahre alt ist. In der Höhe gibt es einen großen Spielraum: Für 2023 liegt der Mindestbeitrag bei monatlich 100,07 Euro, der Höchstbeitrag bei 1.357,80 Euro. Beim Überweisen sollten Versicherungsnummer, Name und Vorname angegeben werden sowie der Zeitraum, für den die Beiträge gelten sollen.
Die Beiträge lohnen sich besonders für Menschen, die damit einen Anspruch auf eine Altersrente erhalten. Dazu brauchen sie mindestens fünf Beitragsjahre auf dem Rentenkonto. Andere wiederum sparen für eine höhere Rente. Das können auch Ruheständler mit vorgezogener Altersrente. Mit dem regulären Rentenalter erhalten sie dann einen höheren Betrag – und profitieren so von einer rentablen Altersvorsorge.
Weitere Informationen gibt es am kostenlosen Servicetelefon 0800 1000 48 00 sowie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.
Nr. 02/24