Deutsche Rentenversicherung

Korruptionsprävention

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat sich, wie alle Behörden der Bundesverwaltung, Richtlinien zur Korruptionsprävention gegeben. Darin sind vorbeugende Maßnahmen festgelegt.

Korruption ist seit Jahrtausenden ein gesellschaftliches Phänomen und Problem. Der Begriff „Korruption“ ist nicht einheitlich definiert. In Anlehnung an die Definition des Bundeskriminalamtes sind folgende Merkmale kennzeichnend für Korruption:

Missbrauch einer Funktion in Verwaltung, Wirtschaft oder Politik

  • Fehlverhalten auf Veranlassung von außen oder durch Eigeninitiative
  • Erlangen oder Anstreben eines Vorteils für sich oder einen Dritten
  • Unmittelbarer oder mittelbarer Schaden oder Nachteil für die Allgemeinheit oder ein Unternehmen
  • Geheimhaltung bzw. Verschleierung der Handlungsweise

Bestimmte Erscheinungsformen der Korruption sind nach deutschem Recht strafbar. Dazu gehören die Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung, die Bestechlichkeit und Bestechung sowie die Vorteilsannahme im geschäftlichen Verkehr. Daneben kann korruptes Verhalten für die handelnden Personen in Verwaltung und Wirtschaft arbeits- und dienstrechtliche Folgen haben.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat sich, wie alle Behörden der Bundesverwaltung, Richtlinien zur Korruptionsprävention gegeben. Darin sind vorbeugende (präventive) Maßnahmen festgelegt. Weiterhin ist geregelt, wie mit Verdachtsfällen umzugehen ist. Ziel all dieser Maßnahmen ist es, die Zuverlässigkeit der öffentlichen Verwaltung sicherzustellen und damit dem Vertrauen der Allgemeinheit in die Gewissenhaftigkeit und das ordnungsgemäße Arbeiten der öffentlichen Verwaltung gerecht zu werden.

Für ernst gemeinte Hinweise auf Korruption in der Arbeit oder zu Lasten der Deutschen Rentenversicherung Bund stehen folgende Mitarbeitende zur Verfügung:

Sabine Köhler
Ansprechperson für Korruptionsprävention
Stabsstelle Koordinierung und Compliance

Holger Luther
Revisionsamt

Die genannten Ansprechpersonen sind keine allgemeine Beschwerdestelle für Fälle, in denen

  • Sie mit einer Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund nicht einverstanden sind,
  • Sie sich nicht angemessen behandelt fühlen oder
  • Sie über den Verdacht von Leistungsmissbrauch (z. B. ungerechtfertigt bezogene Rentenzahlungen) informieren möchten.

Dafür stehen Ihnen unsere Mitarbeitenden in den Auskunfts- und Beratungsstellen sowie unser kostenloses Service-Telefon mit der Nummer 0800 1000 480 70 zur Verfügung.