Deutsche Rentenversicherung

Alters-Grenze

Menschen werden alt.
Sie müssen dann nicht mehr zur Arbeit kommen.
Man sagt auch: Sie gehen dann in Rente.
Statt Arbeits-Lohn bekommen sie dann jeden Monat Rente.
Das ist die Alters-Rente.

Für die Alters-Rente gibt es Alters-Grenzen.
Das bedeutet: Man kann ab einem bestimmten Alter in Rente gehen.
Zum Beispiel ab 65 Jahre.

Diese Alters-Grenzen gibt es:

  • Regel-Alters-Grenze
  • Alters-Grenze für vorgezogene Alters-Rente

Regel-Alters-Grenze

Die Regel-Alters-Grenze war früher 65 Jahre.
Das bedeutet: Man musste 65 Jahre alt sein.
Dann hat man die Rente bekommen.
Das war bis 31. Dezember 2011 so.

Seit 1. Januar 2012 wird die Regel-Alters-Grenze in Stufen von 65 auf 67 Jahre angehoben.
Irgendwann muss man 67 Jahre alt sein, bis man die Rente bekommt.

Ein Beispiel:
Sie sind 1947 geboren. Dann ist die Regel-Alters-Grenze 65 Jahre und 1 Monat.
Sie sind 1960 geboren. Dann ist die Regel-Alters-Grenze 66 Jahre und 4 Monate.
Sie sind 1967 geboren: Dann ist die Regel-Alters-Grenze 67 Jahre.

Alters-Grenzen für vorgezogene Alters-Renten

Bestimmte Menschen können schon vor der Regel-Alters-Grenze in Rente gehen.
Das nennt man vorgezogene Alters-Rente.

Diese vorgezogenen Alters-Renten gibt es:

  • Alters-Rente für lang-jährig Versicherte
  • Alters-Rente für besonders lang-jährig Versicherte
  • Alters-Rente für schwer-behinderte Menschen

Lang-jährig bedeutet: viele Jahre.

Die Alters-Grenzen für die vorgezogenen Alters-Renten sind anders als die Regel-Alters-Grenze.
Seit 2014 werden diese Alters-Grenzen auch immer weiter verlängert.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

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