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Dahinter sind weitere Infos.
Manche Menschen können ihren Beruf nicht mehr so machen wie früher.
Zum Beispiel weil sie krank sind.
Oder weil sie eine Behinderung haben.
Man sagt: Sie haben eine Einschränkung der Erwerbs-Fähigkeit.
Erwerbs-Fähigkeit bedeutet: Ein Mensch kann arbeiten und Geld verdienen.
Einschränkung bedeutet: Man kann etwas nicht oder nicht so gut.
Zum Beispiel: Ein Mann hat bei einem Autounfall ein Bein verloren.
Deshalb kann er nicht mehr als Dach-Decker arbeiten.
Er kann aber noch andere Arbeiten machen.
Diese Menschen können Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeits-Leben bekommen.
Man kann auch Reha sagen.
Das ist kürzer.
Was sollen Leistungen zur Reha und zur Teilhabe am Arbeits-Leben erreichen?
Sie sollen wieder arbeiten und Geld verdienen können.
Es gibt verschiedene Reha-Leistungen:
Medizinische Reha
Bei der gesetzlichen Renten-Versicherung gibt es Leistungen zur medizinischen Reha. Damit wollen wir erreichen, dass Sie wieder arbeiten können.
Ein Mensch mit einer Krankheit oder Behinderung wird behandelt.
Damit die Krankheit oder Behinderung besser wird.
Eine medizinische Reha-Behandlung ist zum Beispiel
die Bewegungs-Therapie oder Kranken-Gymnastik.
Oder die Sprach-Therapie.
Das sind Übungen zum Sprechen.
Bei der gesetzlichen Renten-Versicherung gibt es verschiedene Leistungen zur medizinischen Reha:
- Leistungen zur medizinischen Reha für Menschen mit schweren Krankheiten oder Behinderungen
- Leistungen zur medizinischen Reha für Menschen mit Sucht-Erkrankungen. Zum Beispiel für Alkoholiker, für Drogen-Abhängige oder für Medikamenten-Abhängige.
- Leistungen zur medizinischen Reha für Menschen mit Krebs-Erkrankungen.
Die medizinische Reha dauert normaler-weise 3 Wochen.
Wenn die 3 Wochen nicht reichen, kann die Reha auch verlängert werden.
Das muss aber der Arzt entscheiden.
Die Medizinische Reha kann ambulant oder stationär sein.
Bei der ambulanten Behandlung können Sie zuhause schlafen.
Zur Behandlung müssen Sie in eine Reha-Einrichtung kommen.
Zum Beispiel in die Praxis für Kranken-Gymnastik.
Da helfen Ihnen die Therapeuten.
Das sind die Personen, die Sie behandeln.
Bei der stationären Reha müssen Sie eine Zeit lang
in der Reha-Einrichtung bleiben.
Zum Beispiel in einer Reha-Klinik.
Das ist so etwas wie ein Kranken-Haus.
Reha für Kinder
Eine chronische Krankheit geht nicht wieder weg.
Die Menschen müssen ihr Leben lang mit der Krankheit leben.
Chronische Krankheiten gibt es auch bei Kindern.
Das kann schwere Folgen für den späteren Beruf haben.
Deshalb gibt es die Reha für Kinder.
Mit der Kinder-Reha wollen wir erreichen,
dass die Kinder gesund aufwachsen.
Und später im Arbeits-Leben nicht benachteiligt sind.
Kinder-Reha ist eine Leistung von der gesetzlichen Renten-Versicherung. Das bedeutet: Die gesetzliche Renten-Versicherung bezahlt die Kinder-Reha.
Kinder und Jugendliche bezahlen noch kein Geld an die Renten-Versicherung.
Sie erhalten deshalb eine Kinder-Reha aus der Renten-Versicherung ihrer Mutter oder ihres Vaters.
Bei diesen chronischen Krankheiten bezahlt die gesetzliche Renten-Versicherung die Kinder-Reha:
- Krankheiten beim Atmen
Zum Beispiel wenn das Kind immer Husten hat.
Oder schlecht Luft bekommt. - Allergie
Zum Beispiel Heu-Schnupfen.
Oder wenn das Kind bestimmte Lebens-Mittel nicht essen kann.
Wie zum Beispiel Nüsse oder Milch. - Haut-Krankheiten
- Seelische Krankheiten
Zum Beispiel wenn das Kind immer traurig ist.
Oder immer Angst hat. - Probleme beim Verhalten
Zum Beispiel wenn das Kind nicht essen will.
Oder wenn das Kind immer alles kaputt macht. - Sehr schweres Über-Gewicht
Das bedeutet: Das Kind ist viel zu dick.
Wenn das Kind über 18 Jahre alt ist
Mit 18 Jahren ist man kein Kind mehr.
Deshalb gibt es dann auch keine Kinder-Reha mehr.
Aber es gibt Ausnahmen:
- Wenn das Kind noch zur Schule geht.
- Wenn das Kind eine Berufs-Ausbildung macht.
- Wenn das Kind ein freiwilliges soziales Jahr macht.
Dann arbeitet das Kind zum Beispiel in einem Alten-Heim. Oder im Kinder-Garten.
Es bekommt keinen Arbeits-Lohn.
Aber Taschen-Geld. Und Geld fürs Essen. - Wenn das Kind ein freiwilliges ökologisches Jahr macht.
Dann arbeitet das Kind für die Umwelt. Oder für den Natur-Schutz.
Es bekommt keinen Arbeits-Lohn.
Aber Taschen-Geld. Und Geld fürs Essen. - Wenn das Kind beim Bundes-Freiwilligen-Dienst mitmacht.
Das ist so ähnlich wie das freiwillige soziale Jahr.
Oder das freiwillige ökologische Jahr. - Wenn das Kind behindert ist.
Und nicht selbst für sich sorgen kann.
Welche Kosten bezahlt die gesetzliche Renten-Versicherung?
Eine stationäre Kinder-Reha dauert 4 Wochen.
Stationär bedeutet: Das Kind wohnt in der Zeit in einer Reha-Einrichtung.
Wenn die 4 Wochen nicht reichen, kann die Reha auch verlängert werden.
Das muss aber ein Arzt entscheiden.
Diese Kosten bezahlt die gesetzliche Renten-Versicherung:
- Kosten für die Kinder-Betreuung
- Kosten für die Behandlung vom Arzt und in der Reha-Einrichtung
- Kosten für das Zimmer und fürs Essen
- Fahrt-Kosten
- Kosten für das Verschicken von den Koffern
- Bei Kindern unter 15 Jahren: Fahrt-Kosten für eine Begleit-Person, auf der Hin-Fahrt und auf der Rück-Fahrt. Zum Beispiel für die Mutter.
- Bei Kindern unter 12 Jahren: Kosten für ein Zimmer und fürs Essen für eine Begleit-Person. Zum Beispiel für die Mutter. Sie kann die ganze Zeit bei dem Kind in der Reha-Einrichtung bleiben.
Kinder-Reha in der Schul-Zeit
Wenn ein Kind eine Kinder-Reha bekommt, kann es nicht zur Schule gehen. Deshalb gibt es Schul-Unterricht in der Reha-Einrichtung.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben
Teilhabe bedeutet: dabei sein, mitmachen können.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben sind zum Beispiel Umschulungen.
Dabei lernt man einen anderen Beruf.
Reha bei Post-Covid-Syndrom
Viele Menschen haben sich mit dem Corona-Virus infiziert.
Das bedeutet: Sie waren mit einem kranken Menschen zusammen.
Und haben die Krankheit auch bekommen.
Die Krankheit heißt Covid 19.
Manche Menschen haben nach der Corona-Krankheit
noch sehr lange Probleme mit der Gesundheit.
Sie fühlen sich immer müde.
Sie haben Probleme mit dem Herzen.
Sie können sich nicht mehr richtig konzentrieren.
Sie können nicht richtig atmen.
Manche Menschen haben Probleme mit den Knochen und Gelenken.
Andere Menschen haben Ängste und Depressionen.
Sie sind traurig.
Und wollen vielleicht gar nicht mehr leben.
Die gesundheitlichen Probleme nach der Corona-Krankheit
nennt man Post-Covid-Syndrom.
So spricht man das aus: Post Kowid Sündrom
Reha-Angebote nach der Corona-Erkrankung
Manche Menschen können wegen Post-Covid nicht mehr arbeiten.
Sie verlieren vielleicht ihre Arbeit.
Und verdienen kein Geld mehr.
Man sagt auch: Diese Menschen sind nicht mehr erwerbs-fähig.
Wenn Menschen in der Renten-Versicherung versichert sind,
dann können sie Reha-Leistungen von der Deutschen Renten-Versicherung bekommen.
Die Reha soll den Menschen helfen.
Damit es ihnen nach der Corona-Erkrankung wieder besser geht.
Und sie wieder arbeiten können.
Es gibt die Anschluss-Reha nach einer Behandlung im Krankenhaus.
Und es gibt die Reha nach der Corona-Erkrankung.
Wenn man schon wieder zu Hause ist.
Und sich wegen Post-Covid noch krank fühlt.
Die Deutsche Renten-Versicherung hat verschiedene Reha-Zentren.
Überall in Deutschland.
Zum Beispiel Reha-Kliniken.
Und andere Einrichtungen für die Reha.
Die gesundheitlichen Probleme nach einer Corona-Erkrankung
sind bei jedem Menschen anders.
Es gibt viele verschiedene Post-Covid-Probleme.
In den Reha-Zentren der Deutschen Renten-Versicherung
gibt es für diese Menschen viele verschiedene Reha-Angebote.
Die verschiedenen Reha-Bereiche arbeiten dabei eng zusammen.
Sie machen für jede Patientin und jeden Patienten
einen eigenen Behandlungs-plan.
Die meisten Patientinnen und Patienten bekommen Atem-Therapie.
Zusammen mit Übungen für die Bewegung.
Übungen für Muskeln und Kraft.
Übungen fürs Denken.
Und Psycho-Therapie.
Bei der Psycho-Therapie gibt es zum Beispiel
Gesprächs-angebote oder Gruppen-angebote.
Das soll ihnen helfen, wenn sie psychische Probleme haben.
Zum Beispiel, wenn sie oft Angst haben.
Oder wenn sie immer traurig sind.
Wieder-Eingliederung nach der Corona-Erkrankung
Manchmal reicht die medizinische Reha nicht.
Der Patient oder die Patientin kann nach der medizinischen Reha
immer noch nicht arbeiten.
Dann kann man eine stufen-weise Wieder-Eingliederung machen.
Das bedeutet: Der Mensch fängt wieder an zu arbeiten.
Er arbeitet aber nur so viel wie er kann.
Wenn es ihm besser geht, dann arbeitet er ein bisschen mehr.
So lange, bis er wieder voll arbeiten kann.
Die stufen-weise Wieder-Eingliederung ist bei jedem anders.
Der eine kann schneller wieder voll arbeiten.
Bei anderen Menschen dauert es ein bisschen länger.
Es gibt für jeden einen eigenen Plan für die Wieder-Eingliederung.
Man kann die Zeit verlängern. Oder kürzer machen.
In der Zeit der Wieder-Eingliederung bezahlt die Deutsche Renten-Versicherung das Übergangs-Geld weiter.
Das Übergangs-Geld bekommen Sie,
damit Sie genug Geld zum Leben haben.
Zum Beispiel wenn Sie in der Reha sind.
Und nicht arbeiten können.
Die Reha-Leistungen der Deutschen Renten-Versicherung müssen Sie beantragen.
Mehr Informationen und die Antrags-Formulare finden Sie auf unseren Seiten in schwerer Sprache.
Link zur Seite in schwerer Sprache zu Post-Covid
Link zur Antrag-Stellung in Leichter Sprache
Hinweis:
Den Antrag für die Anschluss-Reha nach dem Krankenhaus
können Sie direkt im Krankenhaus fertig machen.
Fragen Sie dort nach dem Sozial-Dienst.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Sozial-Dienst
helfen Ihnen gerne weiter.
Wann kann ich einen Antrag stellen
- Wenn Sie Ihre Arbeit wegen einer Krankheit oder Behinderung gar nicht mehr oder nicht mehr so gut machen können.
- Wenn Sie durch Leistungen zur Reha und zur Teilhabe am Arbeits-Leben wieder besser oder voll arbeiten können.
Welche Bedingungen müssen gelten, damit Sie Leistungen zur Reha und zur Teilhabe am Arbeits-Leben bekommen?
Sie können nur dann Leistungen bekommen, wenn Sie eine bestimmte Zeit lang Beiträge an die Renten-Versicherung gezahlt haben.
Wie viel Sie bekommen können, hängt von Ihren Beiträgen ab.
Wenn Sie eine Reha brauchen.
Sprechen Sie am besten zuerst mit Ihrem Arzt.
Oder mit dem Betriebs-Arzt in Ihrer Firma.
Der Arzt kann Ihnen sagen, ob Sie eine Reha brauchen.
Oder ob eine Reha Ihnen helfen kann.
Leistungen zur Reha und zur Teilhabe am Arbeits-Leben finden in Deutschland statt.
Wunsch-Recht und Wahl-Recht
Was ist das Wunsch-Recht und das Wahl-Recht?
Vielleicht möchten Sie eine Reha beantragen.
Dann können Sie sich eine Einrichtung für die Reha aussuchen.
Die Einrichtung können Sie im Antrag für die Reha angeben.
Das ist das Wunsch-Recht und das Wahl-Recht.
Sie machen die Reha für Ihre Arbeit.
Dann bezahlt Ihre Renten-Versicherung die Reha.
Die Renten-Versicherung muss dann Ihren Wunsch für die Einrichtung erfüllen.
Die Reha kann ambulant oder stationär sein.
Bei der ambulanten Behandlung können Sie zu Hause schlafen.
Zur Behandlung müssen Sie in eine Reha-Einrichtung kommen.
Für die Behandlung sind Sie dann vielleicht eine Stunde in der Reha-Einrichtung.
Die Reha kann auch ganztägig ambulant sein.
Sie sind dann den ganzen Tag bei der Reha.
Aber abends können Sie nach Hause.
Bei der stationären Reha müssen Sie eine Zeit lang in der Reha-Einrichtung bleiben.
Zum Beispiel in einer Reha-Klinik.
Das ist so etwas wie ein Kranken-Haus.
Sie dürfen auch über andere Dinge in Ihrer Reha bestimmen.
Sie dürfen sich wünschen:
- Wann die Reha stattfinden soll.
- Ob die Reha ambulant oder stationär sein soll.
Dabei nimmt Ihre Renten-Versicherung Rücksicht auf
- Ihre Lebens-Situation,
- Ihr Alter,
- Ihr Geschlecht,
- Ihre Familie,
- Ihre Religion.
Vielleicht haben Sie eine Behinderung.
Und Sie haben ein Kind.
Dann haben Sie vielleicht besondere Bedürfnisse.
Und vielleicht brauchen Sie Unterstützung bei der Erziehung von Ihrem Kind.
Auch darauf wird Rücksicht genommen.
Warum sollte ich mein Wunsch-Rechtund mein Wahl-Recht nutzen?
Ihre eigenen Wünsche und Bedürfnisse sind wichtig für den Erfolg von Ihrer Reha.
Deshalb rät die Deutsche Renten-Versicherung:
Nutzen Sie Ihr Wunsch-Recht und Ihr Wahl-Recht.
Wie übe ich mein Wunsch-Recht und mein Wahl-Recht aus?
Sie können Ihr Wunsch-Recht und Ihr Wahl-Recht nutzen,
- wenn Sie den Antrag online stellen
- und wenn Sie den Antrag per Post schicken.
Vielleicht wollen Sie den Antrag per Post schicken.
Dann müssen das Formular für den Antrag zuerst online als PDF herunter-laden.
Oder Sie bestellen das Formular bei den Auskunfts-Stellen und Beratungs-Stellen von der Deutschen Renten-Versicherung.
Das Formular für den Reha-Antrag heißt G0100.
Ich fahre zur Reha. Was muss ich bezahlen?
Die Renten-Versicherung schreibt Ihnen:
Sie dürfen zur Reha fahren.
Das heißt:
Die Renten-Versicherung bezahlt die Reha.
Aber:
Sie müssen auch Geld bezahlen.
Man sagt dazu: Zuzahlung.
Für jeden Reha-Tag müssen Sie 10 Euro dazu bezahlen.
Zum Beispiel:
Sie fahren für 21 Tage zur Reha.
Dann müssen Sie 210 Euro bezahlen.
In einem Jahr müssen Sie nicht mehr als 420 Euro bezahlen.
Das heißt:
Sie müssen höchstens für 42 Tage im Jahr bezahlen.
Danach müssen Sie kein Geld mehr bezahlen.
Es kann sein, dass Sie nichts bezahlen müssen.
Zum Beispiel:
- Wenn Sie noch nicht 18 Jahre alt sind.
- Wenn Sie am Tag zur Reha gehen und Zuhause schlafen.
- Wenn Sie keine Arbeit haben.
- Oder wenn Sie weniger als 1.219 Euro im Monat bekommen.