Mit Beitritts-Gebiet sind die neuen Bundes-Länder gemeint.
Das sind die Bundes-Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen,
Sachsen-Anhalt, Thüringen und Ost-Berlin.
Die neuen Bundes-Länder gehörten früher zur DDR.
Viele Leute sagen auch Ost-Deutschland dazu.
Die Menschen in den neuen Bundes-Ländern sind jetzt auch
in der Deutschen Renten-Versicherung versichert.
Die Renten-Versicherung in der DDR war aber ganz anders als
die Renten-Versicherung in West-Deutschland.
Deshalb gibt es viele Sonder-Regeln für die Menschen in den neuen Bundes-Ländern.
Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.