Deutsche Rentenversicherung

Erziehungs-Zeiten

Erziehungs-Zeiten bedeutet:
Eltern erziehen ihre Kinder während dieser Zeit.
Diese Zeiten zählen für die Rente.
Der Staat zahlt nämlich seit dem 1. Juni 1999 für Eltern Geld in die Renten-Versicherung.

Eltern haben Kinder ab dem 1. Januar 1992 bekommen?
Dann zählen die ersten 3 Jahre nach der Geburt als Erziehungs-Zeit.

Eltern haben vor 1992 Kinder bekommen?
Dann zählen bis zu 2,5 Jahre als Erziehungs-Zeit.

Die Eltern haben Zwillinge oder Drillinge bekommen?
Dann zahlt der Staat die Zeit für jedes Kind extra.

Wie viel Geld zahlt der Staat in die Renten-Versicherung ein?
Ein Jahr Erziehung ist rund ein Entgelt-Punkt.
Der Staat zahlt dafür Beiträge.

Ein Entgelt-Punkt ist eine Maß-Einheit.
Ein Entgelt-Punkt gibt an:
So viel Rente bekommt jemand für seine eingezahlten Beiträge.
Ein Entgelt-Punkt entspricht einem durchschnittlichen Gehalt.

Hinweis:

Erziehungs-Zeiten zählen auch für

  • Adoptiv-Eltern
  • Stief-Eltern
  • Pflege-Eltern

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