Deutsche Rentenversicherung

Familien-Heim-Fahrten

Manche Menschen können ihren Beruf nicht mehr so machen wie früher.
Zum Beispiel weil sie krank sind.
Oder weil sie eine Behinderung haben.

Diese Menschen können Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben bekommen.

Teilhabe bedeutet: mitmachen, dabei sein
Leistungen sind Geld. Oder andere Hilfen.

Eine Leistung zur Teilhabe am Arbeits-Leben ist zum Beispiel eine Umschulung.
Dabei lernt man einen neuen Beruf.

Wenn Sie in dieser Zeit nicht zu Hause wohnen,
können Sie Ihre Familie zu Hause besuchen.
Das nennt man Familien-Heim-Fahrt.

Die Deutsche Renten-Versicherung bezahlt 2 Familien-Heim-Fahrten im Monat.

Sie können es aber auch anders herum machen:
Ein Mitglied aus Ihrer Familie kann Sie besuchen.
Die Renten-Versicherung bezahlt im Monat 2 Fahrten von einem Familien-Mitglied.
Das müssen Sie aber bei der Renten-Versicherung beantragen.

Die Regeln zu den Familien-Heim-Fahrten gelten auch,
wenn Sie eine Reha-Behandlung in einer Reha-Klinik machen.
Die Reha-Behandlung muss mindestens 10 Wochen dauern.
Die Familien-Heim-Fahrten sind frühestens nach 8 Wochen möglich.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Mehr Informationen in leichter Sprache finden Sie auch im Kapitel
Rehabilitation und Teilhabe

Dort finden Sie auch die Erklärungen von Reha-Behandlung und Reha-Klinik.

Zum Thema

Hier finden Sie die Erklärung von:
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