Deutsche Rentenversicherung

Gering-fügige Beschäftigung /
Gering-fügig entlohnte Beschäftigungen

Gering-fügig bedeutet: klein, wenig
Beschäftigung ist ein anderes Wort für Arbeit.

Gering-fügig entlohnte Beschäftigung bedeutet:
Für die Arbeit bekommt man nur wenig Arbeits-Lohn.

Eine Beschäftigung ist gering-fügig,
wenn der Arbeits-Lohn höchstens 538 Euro im Monat ist.
Oft sagt man auch 450-Euro-Job.
Das ist so, weil der Lohn bis vor Kurzem noch 450 Euro hoch war.
Das wurde geändert.
Dies wird auch Mini-Job genannt.

Eine gering-fügige Beschäftigung ist versicherungs-pflichtig.

Arbeit-Nehmer mit einer gering-fügigen Beschäftigung sind sozial-versichert.
Das bedeutet: Sie sind in der Renten-Versicherung versichert.
Und in der Kranken-Versicherung.

Dder Arbeit-Geber leitet die Beiträge an die Renten-Versicherung und an die Kranken-Versicherung weiter.
Und Steuern fürs Finanz-Amt.

Eine kurz-fristige Beschäftigung gehört auch zu den gering-fügigen Beschäftigungen.

Kurz-fristig bedeutet:
Man macht die Arbeit höchstens 3 Monate lang.
Oder höchstens 70 Arbeits-Tage im Jahr.

Für kurz-fristige Beschäftigungen müssen der Arbeit-Nehmer und der Arbeit-Geber keine Beiträge zur Sozial-Versicherung bezahlen.

Die Regeln für die gering-fügige Beschäftigung und für die kurz-fristige Beschäftigung gelten auch für selbständige Tätigkeiten. Zum Beispiel wenn Sie eine Firma für Garten-Arbeiten haben. Und mit dieser Arbeit nicht mehr als 538 Euro im Monat verdienen.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

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