Wenn ein Mensch stirbt, bleiben seine Angehörigen zurück.
Deshalb nennt man die Angehörigen auch Hinterbliebene.
Angehörige sind die Mitglieder von einer Familie.
Die hinterbliebene Ehe-Frau nennt man Witwe.
Den hinterbliebenen Ehe-Mann nennt man Witwer.
Die hinterbliebenen Kinder nennt man Waisen.
Wenn der gestorbene Mensch in der Renten-Versicherung versichert war,
können seine Hinterbliebenen eine Hinterbliebenen-Rente bekommen.
Es gibt die Witwen-Rente, die Witwer-Rente und die Waisen-Rente.
Für die Hinterbliebenen-Rente gibt es bestimmte Regeln.
Die Hinterbliebenen-Rente gilt auch für eingetragene Lebens-Partnerschaften.
Zum Beispiel wenn 2 Männer zusammen leben. Oder 2 Frauen.
Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.
Mehr Informationen in leichter Sprache finden Sie auch im Kapitel:
Rente