Deutsche Rentenversicherung

Mitwirkungs-Pflicht

mitwirken bedeutet: mitmachen, unterstützen, mithelfen

Pflicht bedeutet: Man muss etwas tun.

Mitwirkungs-Pflicht bedeutet: Sie müssen mithelfen.

Ein Beispiel:

Für Ihre Rente sind Ihre Versicherungs-Zeiten wichtig.
Zum Beispiel die Zeiten, für die Beiträge an die Deutsche Renten-Versicherung bezahlt werden. Oder Schul-Zeiten und Ausbildungs-Zeiten.

Die Renten-Versicherung muss Ihre Versicherungs-Zeiten wissen.
Manchmal fehlen aber Informationen.
Dann müssen Sie mithelfen.
Damit die Renten-Versicherung alle wichtigen Informationen bekommt.

Das nennt man Mitwirkungs-Pflicht.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Zum Thema

Hier finden Sie die Erklaerung von:
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