Die Regel-Alters-Rente ist die ganz normale Alters-Rente.
Die Regeln für die Regel-Alters-Rente gelten für alle Personen in der
gesetzlichen Renten-Versicherung.
Für die Regel-Alters-Rente gilt:
- Sie müssen mindestens 5 Jahre in der gesetzlichen Renten-Versicherung versichert sein.
Das nennt man Mindest-Versicherungs-Zeit. - Sie müssen die Regel-Alters-Grenze erreicht haben.
Das bedeutet: Sie müssen ein bestimmtes Alter haben.
Zum Beispiel 65 Jahre.
Die Regel-Alters-Grenze hängt von Ihrem Geburts-Jahr ab.
Das ist das Jahr, in dem Sie geboren wurden.
Wenn Sie vor dem 1. Januar 1947 geboren wurden,
ist die Regel-Alters-Grenze 65 Jahre.
Dann können Sie die Regel-Alters-Rente bekommen,
wenn Sie 65 Jahre alt sind.
Wenn Sie nach dem 31. Dezember 1946 geboren wurden,
dann fängt die Regel-Alters-Rente später an.
Später bedeutet: Mindestens 1 Monat nach dem 65. Geburts-Tag.
Wie viel später hängt von Ihrem Geburts-Jahr ab.
Die Deutsche Renten-Versicherung hat eine Tabelle gemacht.
Darin stehen die Geburts-Jahre.
Und ab wann man die Regel-Alters-Rente bekommen kann.
Die Regel-Alters-Rente müssen Sie beantragen.
Tipp:
Lassen sie sich einen Termin in einer Beratungsstelle geben. Fach-Leute füllen die Anträge für sie aus.
Schicken Sie den Antrag früh genug weg.
Damit die Renten-Zahlung pünktlich anfangen kann.
Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.
Mehr Informationen in leichter Sprache finden Sie im Kapitel: Rente
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