Deutsche Rentenversicherung

Regel-Alters-Rente

Die Regel-Alters-Rente ist die ganz normale Alters-Rente.

Die Regeln für die Regel-Alters-Rente gelten für alle Personen in der
gesetzlichen Renten-Versicherung.

Für die Regel-Alters-Rente gilt:

  • Sie müssen mindestens 5 Jahre in der gesetzlichen Renten-Versicherung versichert sein.
    Das nennt man Mindest-Versicherungs-Zeit.
  • Sie müssen die Regel-Alters-Grenze erreicht haben.
    Das bedeutet: Sie müssen ein bestimmtes Alter haben.
    Zum Beispiel 65 Jahre.

Die Regel-Alters-Grenze hängt von Ihrem Geburts-Jahr ab.
Das ist das Jahr, in dem Sie geboren wurden.

Wenn Sie vor dem 1. Januar 1947 geboren wurden,
ist die Regel-Alters-Grenze 65 Jahre.
Dann können Sie die Regel-Alters-Rente bekommen,
wenn Sie 65 Jahre alt sind.

Wenn Sie nach dem 31. Dezember 1946 geboren wurden,
dann fängt die Regel-Alters-Rente später an.
Später bedeutet: Mindestens 1 Monat nach dem 65. Geburts-Tag.
Wie viel später hängt von Ihrem Geburts-Jahr ab.

Die Deutsche Renten-Versicherung hat eine Tabelle gemacht.
Darin stehen die Geburts-Jahre.
Und ab wann man die Regel-Alters-Rente bekommen kann.

Die Regel-Alters-Rente müssen Sie beantragen.

Tipp:
Lassen sie sich einen Termin in einer Beratungsstelle geben. Fach-Leute füllen die Anträge für sie aus.
Schicken Sie den Antrag früh genug weg.
Damit die Renten-Zahlung pünktlich anfangen kann.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Mehr Informationen in leichter Sprache finden Sie im Kapitel: Rente

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