In ganz Deutschland gibt es Gemeinsame Service-Stellen für Rehabilitation.
Dort können Sie sich über Leistungen zur Teilhabe und Rehabilitation beraten lassen.
Oder Hilfe bekommen. Zum Beispiel beim Ausfüllen von Anträgen.
Die Gemeinsamen Service-Stellen kümmern sich auch darum, dass die versicherten Personen die Leistungen schnell bekommen.
Teilhabe bedeutet: dabei sein, mitmachen können
Rehabilitation bedeutet: Wieder-Herstellung
Bei der Rehabilitation soll eine Krankheit oder Behinderung besser werden.
Damit die Person so selbständig wie möglich leben kann.
Oder wieder so gut wie möglich arbeiten kann.
Für die Leistungen zur Teilhabe und zur Rehabilitation sind in Deutschland verschiedene Stellen zuständig.
Zum Beispiel: das Sozial-Amt, die Agentur für Arbeit, die Renten-Versicherung,
die Kranken-Versicherung.
Bei den Gemeinsamen Service-Stellen für Rehabilitation arbeiten alle diese Stellen zusammen.
Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.