Die meisten Arbeit-Nehmer sind versicherungs-pflichtig.
Das bedeutet: Sie müssen jeden Monat Geld an die Renten-Versicherung bezahlen.
Das nennt man Beiträge.
Die Beiträge werden direkt vom Arbeits-Lohn abgezogen.
Für manche Arbeit-Nehmer gibt es besondere Regeln.
Zum Beispiel: angestellte Ärzte. Sie zahlen in ein anderes Rentensystem ein und können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Oder Beamte. Das sind Mitarbeiter bei einer Behörde. Sie sind versicherungs-frei.
Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.