Deutsche Rentenversicherung

Witwen-Rente / Witwer-Rente

Wenn Ihr Ehe-Partner gestorben ist, sind Sie eine Witwe (Frau) oder ein Witwer (Mann).

Wenn Ihr gestorbener Ehe-Partner bei der Deutschen Renten-Versicherung versichert war,
dann können Sie eine Witwen-Rente oder eine Witwer-Rente beantragen.

Die Witwe oder den Witwer nennt man auch Hinterbliebene.
Weil sie zurück bleiben, wenn der Ehe-Partner stirbt.

Deshalb ist die Witwen-Rente und die Witwer-Rente eine Hinterbliebenen-Rente.

Für die Witwen-Rente und die Witwer-Rente gibt es besondere Regeln.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Mehr Informationen in leichter Sprache finden Sie im Kapitel: Rente wegen Tod

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