Wenn Ihr Ehe-Partner gestorben ist, sind Sie eine Witwe (Frau) oder ein Witwer (Mann).
Wenn Ihr gestorbener Ehe-Partner bei der Deutschen Renten-Versicherung versichert war,
dann können Sie eine Witwen-Rente oder eine Witwer-Rente beantragen.
Die Witwe oder den Witwer nennt man auch Hinterbliebene.
Weil sie zurück bleiben, wenn der Ehe-Partner stirbt.
Deshalb ist die Witwen-Rente und die Witwer-Rente eine Hinterbliebenen-Rente.
Für die Witwen-Rente und die Witwer-Rente gibt es besondere Regeln.
Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.
Mehr Informationen in leichter Sprache finden Sie im Kapitel: Rente wegen Tod