Deutsche Rentenversicherung

Zuständigkeit

Die gesetzliche Renten-Versicherung in Deutschland gibt es schon sehr lange.
Früher waren viele verschiedene Stellen für die Rente zuständig.
Diese Stellen nennt man Renten-Versicherungs-Träger.

Im Jahr 2005 wurden die Zuständigkeiten neu geregelt.
Seitdem gibt es weniger zuständige Stellen.

Für jede versicherte Person ist ein Renten-Versicherungs-Träger zuständig.
Wer das ist, steht auf den Briefen von der Deutschen Renten-Versicherung.

Wenn Sie eine Leistung von der Deutschen Renten-Versicherung haben wollen,
müssen Sie einen Antrag ausfüllen.
Leistung ist meistens Geld.
Den Antrag müssen Sie an Ihren zuständigen Renten-Versicherungs-Träger schicken.

Für manche Leistungen sind andere Stellen zuständig.

Zum Beispiel wenn Sie einen Arbeits-Unfall gehabt haben.
Dann ist die gesetzliche Unfall-Versicherung zuständig.
Die zuständige Stelle ist die Berufs-Genossenschaft.

Oder wenn Sie als Soldat im Krieg waren.
Und deshalb vielleicht eine Behinderung haben.
Dann ist die Kriegs-Opfer-Versorgung zuständig.
Die zuständige Stelle ist das Versorgungs-Amt.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Zum Thema

Hier finden Sie auch die Erklärung von:
%>