Nachrichten Frühling 2026
Aktivrente – aber wie?
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Der 2025 beschlossene Gesetzesentwurf ist nun in Kraft getreten: Seit dem 1. Januar 2026 gilt die so genannte Aktivrente. Doch was bedeutet eigentlich „Aktivrente“? Und was gilt dabei?
Was ist die Aktivrente?
Trotz ihres Namens ist die Aktivrente keine wirkliche Rente – wie etwa die Altersrente oder die Hinterbliebenenrente –, sondern ein Steuerbonus. Somit ist die Aktivrente auch keine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Es handelt sich um einen monatlichen Steuerfreibetrag in Höhe von 2.000 Euro für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten. Damit will die Bundesregierung den Folgen des demografischen Wandels und dem Arbeitskräftemangel entgegenwirken.
Wie lange gilt die Aktivrente?
Eine zeitliche Begrenzung des Gesetzes ist aktuell nicht vorgesehen. Allerdings soll bis Ende 2029 festgestellt werden, „ob die Regelung tatsächlich zu einer höheren Erwerbsquote von Personen nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze geführt hat“, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Für wen gilt die Aktivrente?
Die Steuerbefreiung gilt grundsätzlich für alle, die die gesetzliche Regelaltersgrenze für die Rente erreicht haben und einer nicht selbstständigen, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob sie bereits eine Rente erhalten, den Beginn der Rente aufschieben oder überhaupt Anspruch auf eine Rente haben.
In folgenden Fällen gilt die Aktivrente nicht: in selbstständigen Tätigkeiten, aktiven Beamtenverhältnissen sowie bei Minijobs. Es gibt aber die Möglichkeit, neben seinem Minijob einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen und dabei von der Aktivrente zu profitieren.
Wann erreiche ich mein reguläres Rentenalter?
Wer vor dem 1. Januar 1947 geboren ist, hat die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres erreicht. Bei den Geburtsjahrgängen 1947 bis 1963 liegt die Grenze schrittweise höher: zwischen 65 und 67 Jahren. Die Geburtsjahrgänge 1964 und jünger erreichen die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 67. Lebensjahres.
Wann genau Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, können Sie auch mit dem Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner der Deutschen Rentenversicherung ermitteln.
Muss ich den Aktivrenten-Freibetrag beantragen?
Nein. Diesen berücksichtigt Ihr Arbeitgeber bei der Berechnung Ihrer Lohnsteuer automatisch.
Was passiert, wenn ich über den Freibetrag komme?
Wer innerhalb eines Monats mehr als 2.000 Euro hinzuverdient, muss nur auf den darüber liegenden Betrag Steuern zahlen.
Wie wirkt sich die Aktivrente auf meine Rente aus?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, im Ruhestand weiterzuarbeiten. Keine davon führt dazu, dass Ihre Altersrente gekürzt wird. Einige Formen der Weiterarbeit nach der Regelaltersgrenze können sich sogar positiv auf die eigene Rente auswirken. Mit folgenden Varianten können Sie sowohl von der Aktivrente profitieren als auch Ihren Rentenanspruch erhöhen:
Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und seinen Rentenbeginn verschiebt, erhält für jeden Monat weiterer versicherungspflichtiger Beschäftigung einen Zuschlag von 0,5 Prozent auf seine Rente. Nach einem Jahr hat sich die Altersrente dadurch um 6 Prozent erhöht. Die weiter gezahlten Beiträge erhöhen zusätzlich die Rente.
Wer bereits eine Rente erhält und trotzdem arbeitet, kann weiter Beiträge an die Rentenversicherung zahlen und dadurch seine Rente erhöhen. Weil das ab der Regelaltersgrenze nicht mehr automatisch läuft, muss der Arbeitgeber darüber informiert werden, dass er Beiträge abführen soll.
Muss ich weiterhin Krankenversicherungsbeiträge bezahlen?
Ja. Wer neben der Rente sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet, zahlt weiterhin einen Krankenversicherungsbeitrag. Dieser fällt 0,6 Prozentpunkte niedriger aus, sobald man eine volle Altersrente bezieht.
Achtung: Mit dem ermäßigten Krankenkassenbeitrag entfällt auch der Anspruch auf das Krankengeld. Wer länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist, bekommt dann kein Geld von der Krankenkasse als Ersatz für den ausfallenden Arbeitslohn.
Welche Vorteile kann eine Teil-Altersrente für die Aktivrente haben?
Auf den Steuerfreibetrag der Aktivrente hat es keinen Einfluss, ob man eine Voll , Teil- oder gar keine Rente bezieht. Wer bei seiner Beschäftigung neben der Altersrente allerdings Anspruch auf Krankengeld haben möchte, muss auf die Vollrente verzichten und stattdessen eine Teilrente beziehen. Der Krankenkassenbeitrag mit Teilrente steigt dabei um 0,6 Prozentpunkte im Vergleich zum Krankenkassenbeitrag mit Vollrente.
Den Wechsel in die Teilrente kann man formlos bei seinem Rentenversicherungsträger beantragen. Wichtig ist dabei allerdings, dass man rechtzeitig in die Teilrente wechselt – und nicht erst, wenn man arbeitsunfähig wird.
Tipp: Auch eine 99,99 Prozent-Rente gilt als Teilrente. Schon mit einem Verzicht auf wenige Cent im Monat bei Ihrer Rente können Sie einen Anspruch auf Krankengeld erwirken.
Weitere Informationen zur Aktivrente
Noch mehr Details zu den neuen gesetzlichen Regelungen finden Sie beispielsweise in den „Fragen und Antworten zur Aktivrente“ auf der Website des Bundesfinanzministeriums.
Lassen Sie sich bei Bedarf von den Finanzbehörden, von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin oder von den Lohnsteuerhilfevereinen zu den steuerrechtlichen Änderungen beraten.