Nachrichten Frühling 2026
Neuer Online-Service für Arbeitgeber: Mit wenigen Klicks zum Betriebsprüfdienst
Es bestehen Rückfragen zu einer laufenden Betriebsprüfung? Fehlende Nachweise müssen noch nachgereicht werden? Arbeitgeber und Mitarbeitende einer Abrechnungsstelle können nun auf der Website der Deutschen Rentenversicherung Hessen einen neuen Online-Service nutzen, der eine unkomplizierte Kontaktaufnahme zum Betriebsprüfdienst ermöglicht.
So funktioniert das neue Kontaktformular
Über das Kontaktformular zu Anliegen einer Betriebsprüfung wählen Arbeitgeber den zuständigen Prüfbezirk aus einer Liste von landesweit fünf Stellen aus. Damit wird gewährleistet, dass das Anliegen gleich beim richtigen Prüfteam eingeht und bearbeitet werden kann. Nachweise und Unterlagen können unkompliziert bis zu einer Dateigröße von 20 Megabyte direkt online hochgeladen werden.
Der zuständige Prüfbezirk ist nicht bekannt? In diesem Fall haben Arbeitgeber die Möglichkeit, als Auswahl „Nicht bekannt“ anzuklicken. Die Deutsche Rentenversicherung Hessen übernimmt dann anhand der ausgefüllten Daten die Zuordnung zu dem Prüfbezirk, in dessen Zuständigkeit das Anliegen fällt.
Warum sind Betriebsprüfungen notwendig?
Die Träger der Rentenversicherung prüfen im gesetzlichen Auftrag und regelmäßigen Turnus, ob Arbeitgeber unter anderem ihre Meldepflichten und sonstigen Pflichten im Zusammenhang mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag ordnungsgemäß erfüllen. In den meisten Fällen läuft die Betriebsprüfung bereits elektronisch unterstützt (euBP).
Weitere Informationen zum Betriebsprüfdienst und das neue Kontaktformular finden Sie hier auf unserer Website.
Blätterfunktion
Inhalt des Dossiers
- Reha wirkt
- „Auf dass wir gut in die Zukunft kommen!“
- Das Rentenmobil kommt an
- Versicherung und Rente: Das gilt 2026
- Aktivrente – aber wie?
- Gesundheit im Betrieb
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- Therapie in der virtuellen Realität
- Messe-Termine 2026