Nachrichten Sommer 2026
Waisenrente für Volljährige
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Eine Waisenrente gibt es in der Regel bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Ob sie auch danach weiterbezogen werden kann, prüfen die Träger der Deutschen Rentenversicherung im September mit den so genannten Nachprüfungsschreiben.
Unter welchen Umständen kann ich eine Waisenrente auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres beziehen?
Eine Waisenrente kann einkommensunabhängig maximal bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gezahlt werden, wenn die Empfänger/-innen ein Studium, eine Schul- oder Berufs-ausbildung oder einen Freiwilligendienst absolvieren. Dies gilt auch für eine Ausbildung oder ein Studium im Ausland.
Wie prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob eine Waisenrente weiterhin ausgezahlt werden kann?
Jedes Jahr im September verschickt die Deutsche Rentenversicherung so genannte Nachprüfungsschreiben an Waisenrentenempfänger/-innen, deren Ausbildung der Rentenversicherung bekannt ist. Darin werden sie darum gebeten, das Schreiben auszufüllen und die Angaben durch die jeweilige Ausbildungsstätte bestätigen zu lassen. Alternativ kann der Nachweis der weiteren Schul- oder Berufsausbildung auch durch Vorlage anderer Unterlagen erbracht werden.
Welche Nachweise kann ich einreichen?
Eingereicht werden können zum Beispiel Immatrikulations- oder Semesterbescheinigungen, Ausbildungsverträge, Zeugnisse, Urkunden oder amtliche Bescheinigungen.
Wie kann ich meine Nachweise einreichen?
Nachweise können entweder per Post oder online über das Formular R5462 sowie das Kontaktformular S8003 übermittelt werden.
Wie geht es weiter, wenn ich meine Nachweise eingereicht habe?
Sobald alle Nachweise vorliegen, prüft die Rentenversicherung, ob die Waisenrente weiter ausgezahlt werden kann und verschickt danach einen entsprechenden Bescheid.
Was kann ich tun, wenn ich noch keine Nachweise vorlegen kann?
Wer noch keine Nachweise hat, die Voraussetzungen für die Weiterzahlung einer Waisenrente aber erfüllt, sollte die Deutsche Rentenversicherung umgehend darüber informieren, dass die Bescheinigungen schnellstmöglich nachgereicht werden – am einfachsten über das Kontaktformular S8003.
Wie sieht es aus, wenn ich die Schule gerade beendet habe, mich aber noch nicht in Ausbildung befinde?
Wenn zwischen zwei Ausbildungen – also zum Beispiel zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn – nicht mehr als vier Kalendermonate liegen, wird die Waisenrente auch in dieser Zeit weitergezahlt. Bei einer längeren Unterbrechung entfällt die Waisenrente. Mit Beginn einer neuen Ausbildung oder eines Freiwilligendienstes kann die Waisenrente neu beantragt werden.
Was passiert, wenn ich auf das Nachprüfungsschreiben nicht reagiere?
Gehen keine Nachweise ein, wird die Waisenrente nicht weitergezahlt.
Die Waisenrente: Finanzielle Unterstützung für junge Hinterbliebene
Die Deutsche Rentenversicherung zahlt eine Halbwaisenrente, wenn ein Elternteil gestorben ist. Sie beträgt 10 Prozent der Versichertenrente, auf welche die/der Verstorbene Anspruch gehabt hätte oder die sie/er bereits bezogen hat. Eine Vollwaisenrente wird gezahlt, wenn beide Elternteile verstorben sind. Die/der Hinterbliebene erhält 20 Prozent der Rente. Voraussetzung für die Zahlung einer Waisenrente ist, dass die/der Verstorbene die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von fünf Jahren erfüllt hat oder zum Beispiel bei einem Arbeitsunfall ums Leben gekommen ist oder bis zum Tod eine Rente bezogen hat.
Anspruch auf eine Waisenrente haben leibliche oder adoptierte Kinder der/des Verstorbenen, Stief- und Pflegekinder sowie Enkel und Geschwister, die im Haushalt der/des Verstorbenen lebten oder überwiegend von ihr/ihm unterhalten wurden. Der Anspruch bleibt auch dann bestehen, wenn die Waise adoptiert wird oder heiratet.
Weitere Informationen mit Erklärvideo zur Waisenrente auf deutsche-rentenversicherung.de.