Nachrichten Sommer 2026
Renten steigen höher als erwartet
Das Wichtigste zur Rentenanpassung 2026 im Überblick
Auch in diesem Jahr steigen die Renten wieder – und das um einen halben Prozentpunkt mehr als ursprünglich erwartet. Am 1. Juli 2026 wird die Rente um 4,24 Prozent erhöht. Wer zuvor 1.000 Euro Rente bezogen hat, erhält dann 1.042,40 Euro. Wie sich die diesjährige Rentenerhöhung zusammensetzt und was Sie sonst noch zu dem Thema wissen sollten, haben wir hier für Sie zusammengefasst:
Was ist die Rentenanpassung und wie funktioniert sie?
Als Rentenanpassung wird die jährliche Erhöhung der Renten bezeichnet. Sie erfolgt immer zum 1. Juli eines Jahres. Die Höhe der Rentenanpassung wird in der Regel von der Bundesregierung festgelegt und bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Erhöht wird dabei der so genannte Rentenwert – also der Betrag, den man pro erworbenem Entgeltpunkt als Rente erhält. Die Anzahl der persönlichen Entgeltpunkte hängt davon ab, wie lange und mit welchem Gehalt man rentenversicherungspflichtig beschäftigt war.
Wie hoch ist die Rentenanpassung 2026?
Die Renten steigen zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich damit von 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Für eine Rente in Höhe von 1.000 Euro – also bei rund 24,5 Entgeltpunkten – bedeutet das einen Anstieg auf 1.042,40 Euro.
Wie kam es zum neuen Rentenwert?
Noch im Dezember war von einer Erhöhung von 3,73 Prozent ausgegangen worden. Die nun höhere Rentenanpassung ist insbesondere auf eine bessere Lohnentwicklung in 2025 zurückzuführen. Dieser Lohnentwicklung folgen nun auch die Renten. Außerdem entscheidend: Aufgrund des von der Bundesregierung verabschiedeten „Rentenpakets 2025“ gilt noch bis zum Jahr 2031 eine Haltelinie von 48 Prozent für das Rentenniveau. Das bedeutet, dass die durchschnittliche Nettorente nach 45 Beitragsjahren 48 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns entsprechen muss – gerechnet nach Sozialabgaben und vor Steuern. Der aktuelle Rentenwert wird also bis 2031 in jedem Jahr so angepasst, dass das Rentenniveau bei 48 Prozent liegt.
Wie hoch wäre die Rentenanpassung ohne die 48-Prozent-Haltelinie?
Ohne die Haltelinie von 48 Prozent für das Rentenniveau wären die Renten um 4,05 Prozent gestiegen statt um 4,24 Prozent. Der aktuelle Rentenwert hätte nicht 42,52 Euro betragen, sondern 42,44 Euro.
Wie und wann werden Rentenbeziehende informiert?
Personen, die eine Rente beziehen, werden per Post über die Höhe der Rentenanpassung informiert. Der Versand erfolgt voraussichtlich im Juni und Juli 2026. In dem Schreiben wird auch mitgeteilt, wann der neue Betrag ausgezahlt wird. Wenn Sie Ihre Mitteilung bis Ende Juli nicht erhalten haben und diese benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Rentenversicherungsträger.
Alle Informationen zum Thema Rente finden Sie auf unserer Website. Weitere Fragen und Antworten zur diesjährigen Rentenanpassung stellt die Deutsche Rentenversicherung hier bereit.
Quelle: iStock
Wie wird die Rentenanpassung grundsätzlich berechnet?
Grundsätzlich wird die Rentenanpassung anhand folgender Faktoren berechnet:
Lohnfaktor
Steigen die durchschnittlichen Löhne und Gehälter, steigt auch der Rentenwert. Isoliert betrachtet würde der Lohnfaktor den aktuellen Rentenwert in diesem Jahr um 4,25 Prozent erhöhen.
„Nettoquoten-Effekt“ als Faktor
Wenn die Lohneinkommen durch höhere Sozialversicherungsbeiträge stärker belastet werden als die Renten, dann wird die Rentenanpassung gedämpft. Im umgekehrten Fall fällt die Rentenanpassung höher aus. In diesem Jahr führt dieser „Nettoquoten-Effekt“ dazu, dass die Rentenanpassung um 0,01 Prozentpunkte niedriger ausfällt.
Nachhaltigkeitsfaktor
Dabei werden demografische Veränderungen berücksichtigt. Steigt die Zahl der Personen, die eine Rente beziehen, schneller als die Zahl der Beitragszahlenden, sinkt die Rentenanpassung. Im umgekehrten Fall erhöht sich die Rentenanpassung. In diesem Jahr hätte der Nachhaltigkeitsfaktor die Rentenanpassung um 0,19 Prozentpunkte gedämpft. Aufgrund der Haltelinie für das Rentenniveau von 48 Prozent wird er jedoch bis zum Jahr 2031 nicht berücksichtigt.
Beitragssatzfaktor
Maßgebend ist hier die Entwicklung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung vom vorvergangenen Jahr zum vergangenen Jahr. Wegen der Haltelinie wird auch dieser Faktor bis 2031 nicht mehr eingerechnet. Da der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung unverändert geblieben ist, hätte er aber ohnehin keine Auswirkungen auf die diesjährige Rentenanpassung gehabt.
Nachholfaktor
Rentenkürzungen sind dank der so genannten Rentengarantie gesetzlich ausgeschlossen. Sollte in einem Jahr dennoch ein negativer Wert bei der Rentenanpassung errechnet werden, wird dieser mit Rentenerhöhungen in folgenden Jahren verrechnet. Aufgrund des festgelegten Rentenniveaus von 48 Prozent wird der Nachholfaktor bei Anpassungen bis 2031 ebenfalls nicht berücksichtigt.