Die Rentenbezugsbescheinigungen für das Jahr 2023 haben wir bis Ende Februar an unsere Rentnerinnen und Rentner per Post verschickt.
Einmal beantragt, schicken wir die Bescheinigung jedes Jahr zum Jahresanfang automatisch zu.
Daten gehen gleichzeitig an Finanzamt
Gleichzeitig übermitteln wir die Daten auch an die Finanzämter. Für unsere Rentnerinnen und Rentner bedeutet das:
- Welche Daten das Finanzamt erhalten hat, können sie der Rentenbezugsbescheinigung entnehmen.
- Die Rentenbezugsbescheinigung ist nicht mehr erforderlich, um die Steuererklärung zu erstellen.
- Die Steuererklärung wird also einfacher, denn die «Anlage R» und «Anlage Vorsorgeaufwand» müssen nicht mehr ausgefüllt werden.
- Nur wer das Ergebnis seiner Steuererklärung mithilfe eines Steuerberechnungsprogramms vorab wissen möchte, muss seine Daten eintragen. Die Rentenbezugsbescheinigung erklärt dazu genau, in welche Zeilen der Steuervordrucke die Werte einzutragen sind.
Erste Bescheinigung online anfordern
Wenn Sie zum ersten Mal eine Rentenbezugsbescheinigung erhalten möchten, können Sie diese hier ganz einfach online anfordern. Dazu brauchen Sie nur Ihre Versicherungsnummer. Die Bescheinigung erhalten Sie dann per Post.
Übrigens:
Rentnerinnen und Rentner müssen eine Steuerklärung abgeben, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Für 2023 liegt der Freibetrag bei 10.908 Euro für Singles und bei 21.816 Euro für Verheiratete.