Am 1. Januar 2021 tritt das neue Grundrentengesetz in Kraft. Um die Grundrente zu erhalten, ist kein Antrag notwendig. Die DRV Saarland prüft, welche Rentenbezieher/innen Anspruch auf die neue Leistung haben. Wenn Sie für den Bezug der Grundrente berechtigt sind, informieren wir Sie hierüber schriftlich in einem gesonderten Bescheid. Die Grundrente wird Ihnen daraufhin automatisch ausgezahlt. Die ersten Bescheide werden im Juli 2021 versandt.