Am Mittwoch. den 20. Januar 2021, ist die Servicehotline der DRV Saarland infolge von Umstellungsarbeiten an der Telefonanlage eventuell lediglich eingeschränkt verfügbar.
Um die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt zu erleichtern, hat die Bundesregierung die im jeweiligen Kalenderjahr geltende Hinzuverdienstgrenze für das Jahr 2021 auf 46.060 Euro angehoben.
Aufgrund des zwischen Bund und Ländern vereinbarten harten Lockdowns steht der Auskunfts- und Beratungsdienst der Deutschen Rentenversicherung Saarland vorerst leider nicht für Präsenzberatungen zur Verfügung. Wir sind jedoch weiterhin für Kunden telefonisch, online und per eMail erreichbar.