Deutsche Rentenversicherung

Rundschreiben 1/2018

an alle antragaufnehmenden Stellen
- nachrichtlich auch an Krankenkassen und andere Stellen

A) Neuer folienverstärkter Ausweis für Rentnerinnen und Rentner

Mit dem Rundschreiben Nr. 3/2017 – Abschnitt D – haben wir über die Einführung des neuen Rentnerausweises berichtet.

Mit der nächsten Mitteilung zur Rentenanpassung werden die Rentnerinnen und Rentner einen neuen folienverstärkten Ausweis vom Renten Service erhalten. Die Mitteilungen zur Rentenanpassung sowie ein kurzer Begleittext zum neuen Rentnerausweis (vgl. folgenden Text und Muster) werden bei vorschüssiger Rentenzahlung im Juni und bei nachschüssiger Rentenzahlung im Juli 2018 zusammen versandt.

Ihr neuer Ausweis für Rentnerinnen und Rentner
Wir freuen uns, Ihnen heute Ihren neuen Ausweis für Rentnerinnen und Rentner übersenden zu können. Mit dem Ausweis für Rentnerinnen und Rentner können Sie belegen, dass Sie Anspruch auf Rente von der Deutschen Rentenversicherung haben. Sie erhalten damit von manchen Stellen Vergünstigungen, zum Beispiel ermäßigte Eintrittskarten.

Der beigefügte Ausweis ist ab sofort gültig. Sie dürfen den Ausweis nur verwenden, solange Sie einen Rentenanspruch haben. Wir empfehlen Ihnen, auch Ihren Personalausweis oder Reisepass oder einen anderen amtlichen Lichtbildausweis bereitzuhalten, wenn Sie den Ausweis für Rentnerinnen und Rentner einsetzen möchten.

Der neue Ausweis ersetzt Ihren bisherigen Ausweis aus Papier. Er ist besser haltbar und wird daher nicht erneuert. Falls Ihr Ausweis beschädigt wird oder verloren geht, können Sie Ersatz bekommen. Bitte informieren Sie den Renten Service in diesem Fall schriftlich.

Ihren neuen Ausweis finden Sie am Ende dieser Mitteilung.“

Bei der Erstellung von Rentenbescheiden durch den Rentenversicherungsträger ergeben sich jedoch keine Änderungen: Auch ab Sommer 2018 – also nach der Einführung des neuen Rentnerausweises – werden die zukünftigen Rentenbescheide keinen folienverstärkten Ausweis und lediglich den bisherigen Ausweis in Papierform enthalten. Dieser Papierausweis wird dann erst mit der nächsten Mitteilung zur Rentenanpassung durch einen folienverstärkten Ausweis vom Renten Service ersetzt.

B) Neue Gestaltung des Rentenbescheids

Die Deutsche Rentenversicherung überarbeitet zurzeit erneut die maschinell erstellten Rentenbewilligungsbescheide. Folgende Veränderungen wurden jetzt umgesetzt:

  • Die Rentenbescheide sind nun kürzer. Anlagen, die lediglich ergänzende Informationen enthalten (ergänzende Anlagen), werden nur noch auf nachträgliche Anforderung an Berechtigte verschickt.
    In den verbleibenden Anlagen wurden schon vor einiger Zeit zusätzliche erläuternde Texte aufgenommen, die die ergänzenden Anlagen ersetzen.
  • Die Anlagen der Rentenbescheide erhalten eine neue Reihenfolge.

Anbei erhalten Sie eine Übersicht der verbleibenden Anlagen in der neuen Reihenfolge und eine Liste der ergänzenden Anlagen.

Auch über weitere Veränderungen der Rentenbewilligungsbescheide werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

Sollten sie weitergehende Fragen zur Neugestaltung des Rentenbescheids haben, steht das Grundsatzreferat als Ansprechpartner zur Verfügung.

Übersicht der verbleibenden Anlagen in der neuen Reihenfolge und eine Liste der ergänzenden Anlagen und Reihenfolge der Anlagen zum Rentenbescheid ab Frühjahr 2018:

Dem Rentenbescheid beigefügte Anlagen:
Anlage „Berechnung der Rente“
Anlage „Entscheidungen zu rentenrechtlichen Daten“
Anlage „Versicherungsverlauf“
Anlage „Rente und Hinzuverdienst“ (Recht bis zum 30.06.2017)
Anlage „Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte“
Anlage „Rente im Beitrittsgebiet“
Anlage „Übergangsrente“
Anlage „Rente und Hinzuverdienst“ (Recht ab dem 01.07.2017)
Anlage „Zusammentreffen von Rente und Einkommen“

Ergänzende Anlagen:
Anlage „Entgeltpunkte für Beitragszeiten“
Anlage „Entgeltpunkte für ständige Arbeiten unter Tage (Leistungszuschlag)“
Anlage „Entgeltpunkte für verdrängte deutsche freiwillige Beiträge“
Anlage „Zuschlag an Entgeltpunkten“
Anlage „Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten“
Anlage „Versorgungsausgleich“
Anlage „Höherversicherung“
Anlage „Berechnung der Zinsen“

C) Geänderte Vordrucke und Hinweise hierzu

Seit der Bekanntgabe des letzten Rundschreibens wurden die folgenden R-Vordrucke geändert und werden mit dem Stand 06.12.2017 angeboten:

R0100, R0101, R0110, R0120, R0220, R0230, R0240, R0500, R0501, R0506, R0510, R0610, R0615, R0660, R0665, R0680, R0682, R0820, R0821, R0860, R0985.

Die Änderungen in den Vordrucken sind im Wesentlichen auf Klarstellungen und redaktionelle Anpassungen zurückzuführen.

In den Vordrucken R0100 (Ziffer 9.4.1) und R0110 (Ziffer 7.2.1) wurde die Frage zur Anforderung einer Gesonderten Meldung zur Hochrechnung von Arbeitsentgelten überarbeitet. Es ist nur noch auszuwählen, ob die Anforderung der Gesonderten Meldung durch den Rentenversicherungsträger erfolgen oder ob die Hochrechnung unterbleiben soll. Die Anforderung erfolgt dann durch den Rentenversicherungsträger vorzugsweise maschinell.

EU-Datenschutz-Grundverordnung
Die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) ist am 24.05.2016 in Kraft getreten und gilt ab dem 25.05.2018 als unmittelbar anzuwendendes Recht. Die erforderlichen Anpassungen in den deutschen Datenschutzgesetzen und den weiteren betroffenen Vorschriften wurden vom deutschen Gesetzgeber vorgenommen. Aufgrund dieser Rechtsänderungen ergeben sich auch Änderungen in den bundeseinheitlichen Vordrucken.

Folgende R-Vordrucke sind hiervon betroffen:
R0100, R0101, R0110, R0120, R0210, R0500, R0501, R0505, R0506, R0610 und R0615. Die Papierversionen der Vordrucke (Stand: 25.05.2018) können ab dem 10.05.2018 angefordert werden und sind ab dem 25.05.2018 zu verwenden.

Die betroffenen V-Vordrucke werden zum 25.05.2018 zur Verfügung stehen.

Die Übersicht „Welche Vordrucke für welchen Rentenantrag“ wurde aktualisiert und ist als Anlage (Stand: April 2018) beigefügt.

Folgende V-Vordrucke wurden zudem geändert und stehen mit dem Stand 09.11.2017 zur Verfügung:
V0015, V0020, V0021, V0023, V0025, V0030, V0040, V0050, V0062, V0080 sowie der Vordruck V0028 mit dem Stand 21.09.2017.

Des Weiteren sind die Vordrucke V0100, V0300, V0500, V0510, V0511, V0710, V0820, V0900 (Stand: 26.06.2017) sowie V0110, V0210, V0211, V0800, V0805, V0810, V0811, V0910 (Stand: 15.11.2017) geändert worden.

Der bisherige Vordruck V0210 (Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters) wurde insofern geändert, als er in einen Antragsvordruck (V0210) und eine Arbeitgeberbescheinigung (V0211) geteilt wurde. Der Vordruck V0211 (Arbeitgeberbescheinigung) wurde separat erstellt, da für eine Auskunftserteilung nach § 187a SGB VI bei einem bestehenden versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis eine Entgeltbescheinigung des Arbeitgebers nicht zwingend erforderlich ist.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

Potthoff

Gen.-Akte: 38 – 02 – 200
360 – 548/2018

Auskunft erteilt:
Thema: Neuer folienverstärkter Ausweis für Rentnerinnen und Rentner
Herr Geßmann

Thema: Neue Gestaltung des Rentenbescheids
Frau Völmeke

Thema: Geänderte Vordrucke und Hinwweise hierzu
Frau Oellermann

Telefax: 0251 238-3004