Aus der Bahn geworfen? Das Maß verloren? Oder einfach keine Kraft zur Selbsthilfe? Oft bedarf es eines entscheidenden ersten Schrittes. Wir helfen dabei. Entwöhnungsbehandlungen bei Suchterkrankungen gehören zu unserem Rehabilitationsangebot. Die Behandlungen enthalten nicht nur medizinisch-therapeutische Elemente, sondern berücksichtigen auch soziale und seelische Gesichtspunkte von Abhängigkeitserkrankungen.
In Westfalen agieren wir, die Deutsche Rentenversicherung Westfalen, mit den Krankenkassen gemeinsam. So haben Sie für die Antragstellung und bei Nachfragen zum Reha-Verfahren nur eine Anlaufstelle.
Westfälische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (WAG)
Eine Besonderheit für Westfalen-Lippe ist die WAG Hier haben sich die Krankenversicherungsträger und die Deutsche Rentenversicherung Westfalen zusammengeschlossen. Mitglieder dieser Arbeitsgemeinschaft sind:
- die AOK NORDWEST
- der Landesverband der Betriebskrankenkassen NORDWEST
- IKK classic
- der Verband der Ersatzkassen e. V., Landesvertretung Nordrhein-Westfalen, Geschäftsstelle Westfalen-Lippe
- Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und
- die Deutsche Rentenversicherung Westfalen
Aufgaben und Leistungen der WAG
Der Aufgabenbereich der Arbeitsgemeinschaft umfasst das gesamte Gebiet der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker (Alkohol-, Medikamenten- und Drogenabhängiger). Insbesondere werden stationäre, ganztägig ambulante oder ambulante Entwöhnungs- und Adaptionsbehandlungen eingeleitet und bearbeitet. Die WAG arbeitet mit den Stellen und Organisationen eng zusammen, die Abhängigkeitskranke betreuen (Beratungsstellen, Krankenhäuser, Ärzte etc.). Sie trifft Absprachen und schließt Verträge.
Die Geschäftsstelle der WAG hat ihren Sitz im Gebäude der Deutschen Rentenversicherung Westfalen, Gartenstraße 194, 48147 Münster.
Der Geschäftsführer der WAG ist Norbert Gödecker-Geenen.
norbert.goedecker-geenen@drv-westfalen.de
Weitere Ansprechpartner bei der WAG
Wo kann ich den Antrag stellen?
Anträge auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker können Sie bei folgenden Institutionen stellen:
- bei den Trägern eines Freien Wohlfahrtsverbandes (Beratungsstelle) oder einer Kommune,
- bei den Gesundheitsämtern bzw. Sozialpsychiatrischen Diensten der Stadt- und Kreisverwaltungen,
- bei den gesetzlichen Krankenkassen,
- bei der Deutschen Rentenversicherung,
- bei dem landwirtschaftlichen Versicherungsträger,
- bei den Westfälischen Kliniken für Psychiatrie bzw. Psychiatrischen Fachkliniken in Westfalen-Lippe
- bei den psychiatrischen Fachabteilungen an Allgemeinkrankenhäusern in Westfalen-Lippe (sofern eine entsprechende Anerkennung von der Geschäftsstelle der WAG erfolgt ist)
Für die Antragstellung benötigen Sie zusätzlich zum Antrag einen Ärztlichen Befundbericht des behandelnden Arztes sowie einen Sozialbericht.
Gern können Sie uns Ihre Wünsche zur Region, zum Ort oder zu einer speziellen Rehabilitationseinrichtung nennen. Bei der Auswahl der Rehabilitationsleistung und der geeigneten Einrichtung werden wir diese so weit wie möglich berücksichtigen.
Achtung:
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden von der Geschäftsstelle der WAG nur dann bewilligt, wenn der Antrag vor Beginn der Rehabilitation gestellt wird. Nachträglich werden die Kosten nicht übernommen.
Hier finden Sie das passende Antragspaket:
Antragspaket Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für Abhängigkeitskranke
Ärztlicher Befundbericht und Gutachten-Formulare
Gutachten sind im Reha-Verfahren für Abhängigkeitskranke ausschließlich zu erstellen
- bei Beantragung von Leistungen für inhaftierte Versicherte oder
- auf Anforderung der WAG.
Nur in diesen Fällen erfolgt eine entsprechende Honorierung. In allen anderen Fällen ist der Ärztliche Befundbericht zum Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker ausreichend.
Hier finden Sie alle wichtigen Formulare:
Ärztlicher Befundbericht und Gutachten - Formulare der WAG