- Rekordzahl an Anträgen bei der Deutschen Rentenversicherung
- Westfalen in 2017
- Deutliche Unterschiede in den Regionen
- Männer dominieren bei Anträgen auf abschlagsfreie Rente mit 63
Die Anträge auf die abschlagsfreie Rente mit 63 Lebensjahren haben bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Westfalen im vergangenen Jahr eine Rekordzahl erreicht: Insgesamt 12.012 Versicherte beantragten in 2017 bei der DRV Westfalen die „Rente für besonders langjährig Versicherte“, wie diese Rentenart offiziell heißt. Damit war fast jede dritte Altersrente (32,2 Prozent), die bei der DRV Westfalen in 2017 beantragt wurde, die abschlagsfreie Rente mit 63.
Die DRV Westfalen mit Sitz in Münster betreut mit 4 Millionen Versicherten gut die Hälfte aller gesetzlich Rentenversicherten in Westfalen; für die andere Hälfte der Versicherten in der Region Westfalen ist überwiegend die DRV Bund und zu einem kleinen Teil die DRV Knappschaft-Bahn-See zuständig.
Der Jahresvergleich der absoluten Zahlen zeigt, dass die Antragszahl von 12.000 in 2017 erstmals übersprungen wurde. Die Antragszahlen lagen in 2016 bei 10.847 und in 2015 bei 11.052. Die Möglichkeit zur abschlagsfreien Rente mit 63 war Mitte des Jahres 2014 eingeführt worden; in den ersten sechs Monaten beantragten damals 8.001 Versicherte diese Altersrente bei der DRV Westfalen. Über den Gesamtzeitraum nutzten also zusammengerechnet 41.912 Versicherte der DRV Westfalen diese Rentenart.
Im regionalen Vergleich führt übrigens der Landkreis Minden-Lübbecke die Statistik an: Dort macht der Anteil der Anträge auf abschlagsfreie Rente mit 63 genau 42,7 Prozent der Anträge für alle Altersrenten aus. Den geringsten Anteil verzeichnet die DRV Westfalen dagegen mit 23 Prozent für die Stadt Bottrop. Generell liegen die Antragszahlen der abschlagsfreien Rente mit 63 in ländlichen Regionen höher als in eher großstädtischen Bereichen.
„Die abschlagsfreie Rente mit 63 ist und bleibt für viele attraktiv – insbesondere für gutverdienende Facharbeiter. Wer kann, der nimmt die Rente mit 63 auch gerne in Anspruch!“, fasst die Geschäftsführerin der DRV Westfalen, Angelika Wegener, zusammen. „Und selbst der schrittweise Anstieg des Renteneintrittsalters bei dieser Rentenform lässt die Nachfrage nicht zurückgehen“, ergänzt sie. Seit 2016 wird auch bei der abschlagsfreien Rente mit 63 das Renteneintrittsalter stufenweise erhöht. So liegt aktuell für 2018 der frühestmögliche Beginn für die abschlagsfreie Rente für Versicherte des Jahrgangs 1955 bei 63 Jahren und 6 Monaten. In den folgenden Jahren steigt die Altersgrenze weiter an, und zwar jeweils um zwei Monate pro Geburtsjahrgang. Wer 1964 oder später geboren wurde, kann diese Rente dann erst ab dem 65. Geburtstag erhalten.
Von der abschlagsfreien Rente mit 63 profitieren übrigens deutlich mehr Männer als Frauen: Von den insgesamt 12.012 Anträgen stellten Frauen nicht einmal ein Viertel der Anträge (2.889). Die Grundvoraussetzung für die Gewährung dieser Rentenart sind mindestens 45 Beitragsjahre in der Rentenversicherung. „Auf diese Beitragsjahre kommen viele Frauen dieser Jahrgänge aufgrund ihrer damals typischen Erwerbsbiografien nicht“, verdeutlicht Angelika Wegener.