Freiwillige Rentenversicherungsbeiträge für das Jahr 2018 müssen spätestens bis zum 1. April 2019 eingezahlt werden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Westfalen hin. Zwar sind die meisten Arbeitnehmer in Deutschland automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Wer jedoch nicht oder nicht mehr versicherungspflichtig ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen freiwillige Rentenbeiträge zahlen.
Insbesondere Versicherte, die durch die Beitragszahlung ihre Anwartschaft auf Rente wegen Erwerbsminderung aufrecht erhalten wollen, sollten diesen Termin keinesfalls versäumen. Allerdings ist dieses nur für Versicherte möglich, die vor 1984 bereits 60 Beitragsmonate zurückgelegt hatten und seit dieser Zeit bis heute einen lückenlosen Versicherungsverlauf vorweisen können. Hier kann bereits eine rentenrechtliche Lücke von nur einem Monat ausreichen, um diese Anwartschaft zu verlieren.
Wer für 2018 den Mindestbeitrag zahlen möchte, hat 83,70 Euro monatlich zu entrichten. Bis zum Höchstbeitrag von 1.209 Euro monatlich kann jeder Betrag frei gewählt werden. Auf dem Überweisungsauftrag sind die Versicherungsnummer, der Vor- und Zuname sowie der Zeitraum, für den die Beiträge gelten sollen, anzugeben.
Fragen zum Thema beantworten auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 48011.
Weitere Informationen gibt es außerdem in den Auskunfts- und Beratungsstellen und bei den Versichertenältesten.