Deutsche Rentenversicherung

Neue Rentenpläne weisen noch Fragezeichen auf

Vertreterversammlung tagte online

Datum: 13.12.2021

  • Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung tagte online
  • Blick auf Vorhaben der neuen Bundesregierung
  • Erste Bescheide der neuen Grundrente sind verschickt

Vorstandsvorsitzender Alfons EilersQuelle:Deutsche Rentenversicherung Westfalen Vorstandsvorsitzender Alfons Eilers

In einigen Punkten Zustimmung, hinter manchem Vorhaben stehen jedoch noch Fragezeichen. So lässt sich die erste Einschätzung über die rentenpolitischen Vorhaben der neuen Bundesregierung zusammenfassen, mit der sich die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Westfalen bei ihrer Vertreterversammlung am 13. Dezember befasste. Aufgrund der Pandemie fand die Vertreterversammlung erneut als Online-Veranstaltung statt. Die Vertreterversammlung ist das Parlament der DRV Westfalen und ist mit je 15 Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber besetzt. Die DRV Westfalen mit Sitz in Münster betreut gut 4 Millionen Versicherte, Rentnerinnen und Rentner; das ist etwas mehr als die Hälfte aller gesetzlich Rentenversicherten in den Regierungsbezirken Münster, Detmold und Arnsberg. 

Die Finanzierung des geplanten Einstiegs in die Kapitaldeckung sowie deren Wirkung sind noch nicht deutlich erkennbar, hieß es im Bericht des Vorstandsvorsitzenden Alfons Eilers: „Wer soll wann und in welchem Umfang von diesem Kapitalstock profitieren? Wer trägt die Kapitalmarktrisiken? Zudem würde selbst bei einem gleichbleibenden Zufluss in angekündigter Höhe über die nächsten Jahre der Kapitalstock nicht ansatzweise ausreichen, um zu einer Stabilisierung des Beitragssatzes oder des Rentenniveaus beizutragen. Die zugesagten 10 Milliarden Euro würden jedenfalls den Beitragssatz über ein Jahrzehnt hinweg nur um ein Zehntel Prozentpunkt reduzieren oder gerade einmal ausreichen, um auch nur die Hälfte der Rentenausgaben eines Monats der gesamten gesetzlichen Rentenversicherung zu finanzieren.“ 

Verständnis zeigte Eilers, dass die neue Regierung Leistungsverbesserungen für diejenigen Bezieher einer Erwerbsminderungsrente plane, die schon länger diese Rentenart erhalten. Doch auch hier bleibe das „Wie“ einer Verbesserung derzeit noch offen. Verbesserungen gab es im Bereich der Erwerbsminderungsrenten zuletzt nur für Neufälle. 

Begrüßt wird seitens der Rentenversicherung das Vorhaben der Ampel-Koalition, auch für Selbstständige eine Pflicht zur Altersvorsorge einzuführen. Allerdings: „Durch die Beschränkung auf die Personengruppe der „neuen“ Selbstständigen wird das Armutsrisiko allerdings gerade die junge Generation der Selbstständigen noch einige Jahrzehnte begleiten“, merkte Vorstandsvorsitzender Alfons Eilers in seinem Bericht an. 

Durch die Vorhaben der neuen Koalition in den Bereichen Prävention und Rehabilitation sieht sich die DRV Westfalen in ihrer bisherigen Ausrichtung bestätigt. Hier sieht der Koalitionsvertrag drei Punkte vor: Die Ausrichtung der Reha auf den Arbeitsmarkt als gemeinsame Aufgabe aller Sozialversicherungsträger, einen einfachen Zugang zu Reha- und Präventionsleistungen mit entsprechendem Reha-Budget für die Kostenträger sowie das flächendeckende Angebot des Ü45-Gesundheitschecks. Damit soll einer Erwerbsminderung besser vorgebeugt werden. „Die Pläne der neuen Koalition, den Grundsatz „Prävention vor Rehabilitation vor Rente“ weiter zu stärken, zielen auf Veränderungen, die wir für uns schon lange zum Leitbild gemacht haben. Dass unsere Handlungsansätze nun im Koalitionsvertrag festgehalten sind zeigt, dass wir auf einem stets fortschrittlichen Weg sind“, hob Alfons Eilers hervor. 

Einen kurzen Bericht gab der Vorstand zudem über den Beginn der sehr aufwändigen und technisch komplexen Umsetzung des Grundrenten-Gesetzes der alten Regierung. Seit Juli werden bei der DRV Westfalen die ersten Bescheide zur Grundrente bearbeitet und herausgeschickt. Geprüft wurden dabei bislang zunächst die Ansprüche der rund 31.000 Neurentnerinnen und -rentner. Bei denjenigen von ihnen, die einen Anspruch hatten, lag die Bandbreite der bewilligten Grundrentenzuschläge zwischen 17 Cent und 323 Euro. Im Zuge der Auskünfte an die Grundsicherungsämter wurden bereits auch die ersten Ansprüche bei Bestandsrenten geprüft. Mit der Überprüfung der weiteren rund 1,1 Millionen Bestandsfälle wird in Kürze begonnen. Dabei werden die Renten mit einem Rentenbeginn vor 1992 als erstes überprüft.