- Erste Bescheide werden im Sommer 2021 verschickt
- Anträge sind nicht nötig: Berechnungen erfolgen automatisch
- Hoher Verwaltungsaufwand erfordert bei der DRV Westfalen etliche neue Mitarbeiter
Quelle:Deutsche Rentenversicherung Westfalen
Die Vorbereitungen für die Umsetzung der Grundrente liegen bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Westfalen genau im Zeitplan. Das bekräftigte der Vorstandsvorsitzende der DRV Westfalen, Prof. Dr. Volker Verch, heute (15. Dez.) vor der erstmals online tagenden Vertreterversammlung des Rentenversicherungsträgers. Die Vertreterversammlung ist das Parlament der DRV Westfalen und ist mit je 15 Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber besetzt. Die DRV Westfalen mit Sitz in Münster betreut rund 4 Millionen Versicherte; das ist etwas mehr als die Hälfte aller gesetzlich Rentenversicherten in den Regierungsbezirken Münster, Detmold und Arnsberg.
Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Volker Verch stellte der Vertreterversammlung den konkreten Zeitplan vor, wann und wie diese Mammutaufgabe Grundrente für die Rentner geleistet wird. Zwar tritt die Grundrente bereits zum kommenden Jahreswechsel in Kraft, doch die ersten Bescheide können aufgrund der technischen Voraussetzungen erst ab dem Sommer verschickt werden. Nach Angaben von Prof. Dr. Verch sollen in 2021 zunächst sämtliche Fälle, in denen Sozialleistungsträger eine Berechnung der Grundrente anfordern, bearbeitet werden. Ebenfalls in 2021 sollen die Rentenkonten mit einem Rentenbeginn vor 1992 geprüft werden. Dies erfolgt gestaffelt nach dem Lebensalter der Betroffenen. Die Älteren erhalten ihre Grundrente zuerst. Im Jahr 2022 werden dann alle Fälle mit einem Rentenbeginn ab 1. Januar 1992 aufgegriffen, wiederum gestaffelt nach dem Lebensalter der Rentenempfänger. Zu dieser Bearbeitungsphase gehören dann auch die Renten mit Beginn zwischen dem 1. Januar 2021 und dem Zeitpunkt, ab dem die Programme zur Berechnung der Grundrente zum Einsatz kommen. Das heißt, dass auch Neurentner der ersten Monate des kommenden Jahres etwas Geduld benötigen.
Der Vorstandsvorsitzende betonte jedoch, dass durch den späteren Beginn der Umsetzung den Beziehern einer möglichen Grundrente keinerlei Ansprüche verloren gehen: „Die Auszahlung des Rentenzuschlags erfolgt in allen Fällen rückwirkend zum 1. Januar 2021.“ Wichtig ist auch, dass niemand einen Antrag stellen muss! Ein Anspruch auf die Grundrente, die formal betrachtet ein reiner Zuschlag auf die Altersrente ist, wird von der Rentenversicherung automatisch geprüft, errechnet und ausgezahlt.
Dazu muss allein bei der DRV Westfalen in rund 1,2 Millionen Rentenkonten ermittelt werden, ob und in welcher Höhe mögliche Ansprüche vorliegen. Trotz des Einsatzes von neuer Software wird der Arbeitsaufwand für die Sachbearbeiter enorm. Denn nicht alles kann automatisiert erfolgen, sondern es müssen auch etliche Prüfungen manuell erfolgen. Allein für die Umsetzung der Grundrente für Neurentner werden 75 Stellen im Stellenplan für 2021 mehr ausgewiesen. „Die Personalkosten belaufen sich dafür im Jahr 2021 auf rund 4,8 Millionen Euro jährlich“, summierte der Vorstandsvorsitzende in seinem Bericht. Und der Personalbedarf sowie die Zahl zu leistender Überstunden können in der Folgezeit sogar noch größer werden. „Für die Abarbeitung der Bestandsfälle sollen gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt weitere Beschäftigte eingestellt werden“, sagte Prof. Dr. Verch. Er erinnerte in diesem Kontext daran, dass aus Sicht des Vorstandes die erheblichen Verwaltungskosten, die durch die Einführung der Grundrente entstehen, vom Bund zu übernehmen seien.