Quelle:Deutsche Rentenversicherung Westfalen
Neuer Vorsitzender der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Westfalen ist Dr. Stefan Nacke. Die Vertreterversammlung wählte den 45-jährigen Landtagsabgeordneten aus Münster heute (29. Juni) einstimmig in dieses Amt. Dr. Nacke wird damit Nachfolger des im Februar verstorbenen Sozialpolitikers Karl Schiewerling, der das Amt seit 1999 inne hatte.
Die Vertreterversammlung ist das Parlament des Rentenversicherungsträgers mit Sitz in Münster. Je 15 Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber bilden das höchste Gremium der DRV Westfalen. Die Vertreterversammlung wählt Vorstand und Geschäftsführung, bildet Fachausschüsse und beschließt jedes Jahr den Haushalt, der allein für dieses Jahr ein Volumen von 17,4 Milliarden Euro aufweist. Neben Dr. Nacke als Vertreter der Versicherten fungiert auch Ernst-Peter Brasse (Dortmund) für die Arbeitgeberseite als alternierender Vorsitzender; in der Amtsführung wechseln sie sich jährlich ab.
Bei seiner Wahl betonte Dr. Nacke, dass die gesetzliche Rentenversicherung trotz der demografischen Herausforderungen die wichtigste Säule der Altersvorsorge bleiben wird: „Die Rente sichert nicht nur Zukunft, die Rente hat auch Zukunft, wenn sie klug an die jeweiligen Herausforderungen angepasst und fortentwickelt wird. Evolutionär mit Weitblick und nicht eben revolutionär mit der Gefahr großer Brüche, großer Unverlässlichkeit“, sagt Dr. Nacke. Genau deshalb dürfe sich seinen Worten nach die Rentenversicherung von außen auch nicht schlechtreden lassen.
Der neue Vorsitzende der Vertreterversammlung sprach sich zudem deutlich für eine starke Selbstverwaltung von Versicherten und Arbeitgebern bei der gesetzlichen Rentenversicherung aus. „Die Sozialpartner können und sollten ihre Angelegenheiten am besten zusammen und in gemeinsamer Verantwortung selbst regeln. Das hat sich bewährt!“, stellte Dr. Nacke fest. Dies gelte genauso für die Selbständigkeit der regionalen Träger der Deutschen Rentenversicherung: „Es gibt regionale Bedingungen, regionale Bedürfnisse, die eben nicht zentralistisch geregelt werden können und sollten. Und es gibt Bereiche, in denen wir Gestaltungsräume haben, die wir für unsere Versicherten und Beitragszahler auch nutzen sollten.“ Als Beispiele nannte er die hohen Qualitätsstandards bei Rehabilitation und Prävention sowie den Betrieb eigener Reha-Kliniken.