Länger arbeiten
Mit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen durch das Flexirentengesetz können seit 2023 auch vorgezogene Altersrenten unabhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes in voller Höhe bezogen werden. Den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibler zu gestalten und ein Weiterarbeiten über die reguläre Altersgrenze hinaus interessant zu machen, ist das Ziel des sogenannten Flexirentengesetzes, mit dem der Gesetzgeber unter anderem die Expertise älterer Fachkräfte im Arbeitsmarkt halten will.
Diese Neuregelung hat schnell Effekte gezeigt. Unser Auskunfts- und Beratungsdienst verzeichnet seither ein erhöhtes Informationsbedürfnis aktueller und zukünftiger Rentenbezieher. Zudem arbeiteten bereits Anfang 2024 circa 7.000 Altersrentnerinnen und Altersrentner der Deutschen Rentenversicherung Westfalen neben ihrer vorgezogenen Rente in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Jenseits der Regelaltersgrenze war die Kombination aus Rente und Hinzuverdienst schon früher möglich. Seit der Flexirente können eigene Beiträge den Rentenanspruch nach der Regelaltersgrenze weiter erhöhen.
Zahlt sich aus: Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus
Was bringt es mir für meine Rente, wenn ich über das reguläre Rentenalter hinaus arbeite und meine Rente noch nicht in Anspruch zu nehme?
Wer das reguläre Rentenalter erreicht hat, muss nicht automatisch in Rente gehen. Eine Rente erhält nur, wer auch einen Antrag stellt. Wer seinen Rentenbeginn verschiebt und weiterhin eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausübt, erhält für jeden Monat des späteren Rentenbeginns einen Zuschlag von 0,5 Prozent auf seine Rente. Bei einem um ein Jahr verschobenen Rentenbeginn erhöht sich die Altersrente damit bereits um sechs Prozent. Darüber hinaus erhöht sich die Rente zusätzlich um die weiter gezahlten Beiträge.
Beispiel´Stand Januar 2024
Ein Durchschnittsverdiener in den alten Bundesländern (3.780 Euro pro Monat), der bei Erreichen der regulären Altersgrenze 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, würde aktuell eine monatliche Bruttorente in Höhe von 1.692 Euro erhalten. Schiebt er seinen Renteneintritt um zwei Jahre auf und arbeitet weiter, beliefe sich sein Rentenanspruch nach heutigen Werten auf 1.979 Euro. Das entspricht einer Erhöhung um rund 17 Prozent.
Wie kann ich als Rentnerin oder Rentner meine Rente durch einen Job erhöhen, wenn ich über das reguläre Rentenalter hinaus arbeite?
Wer sich mit Erreichen des regulären Rentenalters für den Bezug einer Rente entscheidet und nebenbei weiter einer Beschäftigung nachgeht, kann durch die Zahlung von Beiträgen seine Rente erhöhen. Hierfür müssen Rentnerinnen und Rentner ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass vom Gehalt Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt werden sollen. Ab Juli des Folgejahres wird dann die erhöhte Rente gezahlt. Dabei gilt: Für die Rente, die sich aus den weiter gezahlten Beiträgen ergibt, wird ein Zuschlag in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat zwischen dem Erreichen des regulären Rentenalters und dem Beginn der höheren Rente gezahlt. Darüber hinaus erhöht sich die Rente zusätzlich um die weiter gezahlten Beiträge.
Beispiele Stand Januar 2024:
Clemens D. hat nach Erreichen der Regelaltersgrenze im Dezember 2022 neben seiner Rente im Jahr 2023 ein monatliches Einkommen in Höhe von 1.500 Euro erzielt. Hierauf hat er auch selbst Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von monatlich 140 Euro gezahlt. Ab 1. Juli 2024 würde sich seine monatliche Rente daher nach heutigen Werten um rund 17 Euro erhöhen.
David E. hat nach Erreichen der Regelaltersgrenze im Dezember 2022 neben seiner Rente im Jahr 2023 einen Minijob mit einem monatlichen Verdienst von 520 Euro ausgeübt. Hierauf hat er auch selbst Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von monatlich 18,72 Euro gezahlt. Ab 1. Juli 2024 würde sich seine Rente daher nach heutigen Werten um rund 6 Euro erhöhen.
Ein Gewinn für alle
Die Gründe für das Weiterarbeiten sind so individuell, wie vielfältig. Für einen, der sich mit damit von Berufswegen auskennt, kam die Neuregelung zur richtigen Zeit. DRV-Mitarbeiter Herbert Jostmeier berichtet von seiner ganz persönlichen Motivation.
Quelle:DRV Westfalen
Herbert Jostmeier rannte mit seinem Wunsch, auch im Rentenalter weiterarbeiten zu dürfen, bei der DRV Westfalen offene Türen ein.
„Ich wollte nicht sofort von 100 auf 0 gehen – und ein großes Projekt für meinen Ruhestand war auch nicht geplant“, sagt Herbert Jostmeier. Seit dem 1. Januar 2024 ist er Rentner – und für knapp 20 Stunden in der Woche als sogenannter Springer eingesetzt. Er vertritt die Fachreferentinnen und Fachreferenten in seiner alten Abteilung. „Die Deutsche Rentenversicherung Westfalen ist schon ein Stück weit eine Familie für mich. Ich habe 1976 hier meine Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten gemacht und habe noch nie woanders gearbeitet. Seit 48 Jahren – und daran wird sich wohl auch erstmal nichts mehr ändern", erzählt Jostmeier. Seitdem die Hinzuverdienstgrenzen Anfang 2023 für Altersrenten weggefallen sind, werden zusätzliche Einkünfte nicht mehr wie zuvor auf die vorgezogene Altersrente angerechnet. Ein Gewinn für Jostmeier und den Arbeitgeber DRV Westfalen. „Für mich ist das gerade die perfekte Kombination", ergänzt Jostmeier. „Wer auf das Rentenalter zusteuert und auch nicht so ganz loslassen kann wie ich, dem kann ich nur raten: Informieren Sie sich und lassen Sie sich beraten.“
Diese Informationen sind Bestandteil des digitalen Jahresberichts für das Jahr 2024. Der Bericht ist am 7. Mai 2025 erschienen.