Betriebsprüfung
Die korrekte Berechnung und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist Grundvoraussetzung für die Akzeptanz des Lohnabzugverfahrens und der solidarischen Finanzierung. Aber es ist auch für jeden einzelnen Beschäftigten wichtig. Da die Bemessungsgrundlage der Beiträge ausschlaggebend ist für die spätere Rente, profitieren auch unsere Versicherten häufig von unseren Nachberechnungen.
Vor Ort und digital
Die Deutsche Rentenversicherung führt mindestens alle vier Jahre Betriebsprüfungen durch. Innerhalb dieser Zeit prüfen wir circa 139.900 Betriebe in Westfalen vor Ort beim Arbeitgeber beziehungsweise bei deren Steuerberaterinnen und Steuerberatern sowie digital mittels der elektronisch-unterstützenden Betriebsprüfung (euBP). Die euBP deckt mittlerweile einen Großteil der Prüfaufgaben ab, wie auch die Zahlen für 2024 in der Grafik zeigen. Unsere Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer sparen dadurch Reisezeiten und können sich verstärkt ihren Prüfungsaufgaben widmen, die zu prüfenden Arbeitgeber ersparen sich den Vor-Ort-Besuch und die damit verbundenen Aufwände.
Neben der korrekten Berechnung und Abführung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags prüfen unsere Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer auch für die Künstlersozialkasse und die Unfallversicherung. Im Jahr 2024 wurden so insgesamt 36.562.406,12 Euro an Beiträgen nachgefordert. Bei 1.012 Arbeitgebern Künstlersozialabgaben in Höhe von 918.689,12 Euro nachberechnet und Entgeltdifferenzen in Höhe von 84.692.923,00 Euro bei den unfallversicherungsrelevanten Daten aufgedeckt.
Im Kampf gegen Schwarzarbeit: Anlassprüfungen
Ob Lohnsplitting, Schwarzlohnzahlungen, Lohndumping durch nicht gezahlte Mindestlöhne oder Scheinselbstständigkeit - schwarze Schafe gibt es leider immer wieder. Im Jahr 2024 wurden uns durch die Zusammenarbeit mit den Behörden der Zollverwaltung 188 Verdachtsfälle übermittelt, die zu Anlassprüfungen führten. Insgesamt haben die letzten Jahre deutlich gezeigt, dass es im Bereich der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vermehrt organisierte Formen der Schwarzarbeit gibt. Im Ergebnis der Überprüfungen wurden von uns 185 Fälle beanstandet und 29.171.804,12 Euro an Gesamtsozialversicherungsbeiträgen sowie 14.160.284,00 Euro an Säumniszuschlägen nachgefordert.
Erster dualer Studiengang mit Schwerpunkt Betriebsprüfdienst ist gestartet
Fünf Nachwuchskräfte betreten Neuland mit dem Ziel in drei Jahren selbst im Auftrag der Beitragsgerechtigkeit unterwegs zu sein und unser Team Betriebsprüfung zu verstärken. Ende September 2024 übernahmen sie den spannenden Fall, wie man zu einer beziehungsweise zu einem waschechten Betriebsprüfenden wird. Die Vorerfahrungen der fünf jungen Menschen sind so vielfältig, wie auch das duale Studium, dass sie begonnen haben. Doch was ist hier so anders, als bei den anderen dualen Studiengängen der Deutschen Rentenversicherung Westfalen? Ein besonderer Fokus des Studiengangs liegt auf den Bereichen Sozialversicherungs- und Steuerrecht. Das duale Studium Betriebsprüfdienst hat eine Dauer von drei Jahren und ist in Trimester gegliedert. Die ersten vier Monate finden an der Hochschule der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin statt. Dort lernen die Studierenden die angehenden Betriebsprüfenden der anderen Träger kennen. Studiert wird im Klassenverband, eine gute Chance, Kontakte auch für das spätere Berufsleben zu knüpfen. „Das Studium ist sehr spannend. Da wir mit vielen Beispielen arbeiten, sind die Gesetzestexte nicht so realitätsfern“, resümierte Samira Öffler nach den ersten Wochen.
Im Februar 2025 ging es endgültig zurück nach Nordrhein-Westfalen. An der Hochschule Bochum lernten die Nachwuchskräfte gemeinsam mit ihren Berliner Kommilitoninnen und Kommilitonen die nächsten theoretischen Blöcke. Die erste Praxisphase in den zukünftigen Prüfteams startet im Juni 2025. In einem Radius von 20 Kilometern werden die Nachwuchskräfte einem festen Prüfteam zugeordnet. Am Anfang sollen sie immer begleitet werden, aber nach der Einarbeitung übernehmen sie eigenständig Verantwortung für ihre Arbeit.
Diese Informationen sind Bestandteil des digitalen Jahresberichts für das Jahr 2024. Der Bericht ist am 7. Mai 2025 erschienen.